Onlinebuchungen

Gericht urteilt über Reiseportale

Ein Mann surft auf einem Buchungsportal
Bei Reiseportalen ist oft unklar, warum manche Hotels in der Trefferliste oben stehen. Nun hat sich ein Gericht dieser Angelegenheit angenommen. (© Jakub Jirsák/stock.adobe.com)
Wer im Internet nach Hotels sucht, erhält auf Reiseportalen eine Trefferliste. So mancher fragt sich vielleicht, wie die Auswahl eigentlich zustande kommt. Dazu urteilte nun ein Landesgericht.
Freitag, 06.12.2019, 09:33 Uhr, Autor: Thomas Hack

Viele Reiseportale listen auf ihrer Seite Hotels in einer bestimmten Reihenfolge auf. Doch oft ist unklar, warum manche Hotels in der Trefferliste oben stehen. Die Reiseportale dürfen aber nicht verschweigen, wie diese Reihenfolge zustande kommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Hamburg hervor. Darauf weist der Verbrauchzentrale Bundesverband hin, der in diesem Fall geklagt hatte. Streitpunkt war eine Hotelliste mit „Top-Tipps“ eines Reiseportals. Alternativ konnten Verbraucher die Hotel-Treffer nach folgenden Rubriken sortieren: dem günstigsten Preis, Sternen, Bewertung und Preis oder Sternen und Preis. Bis auf den Preis war für Verbraucher nicht durchschaubar, wie das Ranking zustande kam.

„Rubriken unklar oder gänzlich instransparent“

Die Richter entschieden, dass dadurch den Verbrauchern entscheidende Informationen für eine Kaufentscheidung fehlen. Mehrere Rubriken seien unklar oder gänzlich intransparent. Sie entschieden: Reiseportale müssen das Ranking sowie die Gewichtung klar darstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa-tmn/TH)

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