Gerichtsurteil: Expedia darf weiterhin Hotelpreise „dimmen“
Bereits am 16. Februar hatte das Landesgericht Köln die erste IHA-Klage gegen Expedia abgewiesen. Der Hintergrund des Rechtsstreites: Expedia hatte ein Verbandsmitglied des IHA durch das sogenannte „Dimming“, d.h. das Ausblenden der Hotelfotos und -bewertungen zwingen wollen, keine günstigeren Zimmerpreise auf der eigenen Homepage oder einem Konkurrenzportal einzustellen.
Das OLG Düsseldorf hält nun auch nach dem Berufungsverfahren dieses Vorgehen von Expedia nicht für verboten, weil das Unternehmen einen deutschen Marktanteil von unter 30 Prozent habe. „Das OLG Düsseldorf hält Expedia also für zu unbedeutend, um wettbewerbswidrig handeln zu können“, kritisierte Otto Lindner als Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland, „Dieses Urteil kann dem Rechtsfrieden nicht dienlich sein. Ich empfinde das als Schlag ins Gesicht der mittelständischen Hotellerie.“
Hotelverband will Gerichtsurteil erneut anfechten
Die IHA werde eigenen Angaben zufolge diese vermeintlich wettbewerbsschädliche Entscheidung des Gerichtes anfechten und weitere Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen. Für den Hotelverband liefe die momentane Gerichtsentscheidung den Kartellgesetzen zuwider, wogegen der effektive Wettbewerb zulasten der Verbraucher und der Hotellerie eliminiert werden würde.
„Das Uteil des OLG Düsseldorf dürfte letztendlich auch für Expedia unbefriedigend sein“, sagte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe dazu, „Denn falls und sobald die Unternehmensgruppe die Marktanteilsschwelle von 30 Prozent in Deutschland überschreitet und die engen Bestpreisklauseln beibehielte, beginge Expedia eine dann vorsätzliche Kartellordnungswidrigkeit, was mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Prozent des Konzernumsatzes geahndet werden müsse.“ (IHA/TH)