Hygienepranger verklagt Berlin
Eine Vielzahl von Bezirken der deutschen Hauptstadt weigert sich, angeforderte Hygienekontrollberichte an die Überwachungsplattform Topf Secret herauszugeben, da sie solche als rechtswidrig einstufen würden (Wir berichteten hier). Aufgrund dieser Weigerung will nun im Gegenzug „Topf Secret“ rechtlich gegen die Stadt Berlin vorgehen. „Die meisten Berliner Bezirke lehnen Anfragen auf Herausgabe von Hygienekontrollberichten rechtswidrig ab. Deswegen verklagen wir gemeinsam mit foodwatch jetzt einen der Bezirke – im Zweifelsfall die erste von vielen Klagen!“, heißt es auf der Internetseite fragdenstaat.de. Der Ansicht von Topf Secret nach dürften die Behörden den Anspruch der Bürger nach dem Verbraucherinformationsgesetz nicht untergraben.
„Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Informationsherausgabe“
Im konkreten Fall wären Kontrollergebnisse bei einem Berliner Rewe-Markt angefragt worden, was seitens des zuständigen Bezirksamts jedoch abgelehnt worden sei. Die Behörde habe verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Informationsherausgabe, wie es auf fragdenstaat.de weiter heißt. Offensichtlich erzielt der „Hygienepranger“ nicht die Wirkung, die die Betreiber erhofft haben, da nur ein Bruchteil der Überprüfungsergebnisse der deutschen Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe tatsächlich durch die Behörden veröffentlicht werden würde. Weitere Berliner Bezirke hätten die Anträge nicht explizit abgelehnt, sondern haben sich für eine ganz andere Antwort darauf entschieden: schlichtweg gar nichts zu unternehmen. FragDenStaat kommentiert dazu wörtlich: „Mit ihrer Blockadehaltung widersetzen sich die Bezirksämter zudem wiederholten Empfehlungen der Berliner Landesregierung. Das geht aus internen Schriftwechseln hervor, die wir kürzlich veröffentlicht haben.“ (fragdenstaat.de/TH)