Gerichtsbeschluss

In Österreichs Restaurants darf weitergeraucht werden

Aschenbecher auf Stehtisch
Noch immer ist kein Ende im Entscheidungsprozess um ein generelles Rauchverbot in Österreichs Gaststätten in Sicht. Derzeit darf also noch weitergeraucht werden. (Foto: © Fotolia/Ruben)
Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der Wiener Landesregierung abgewiesen. Gäste in österreichischen Gaststätten dürfen also weiterrauchen. Vorerst noch.
Mittwoch, 19.06.2019, 09:13 Uhr, Autor: Kristina Presser

Und es geht in die nächste Runde im Streit um ein Rauchverbot in Österreichs Lokalen. Der jetzt aktuelle Stand: Es darf doch weitergeraucht werden. Zumindest vorerst. Denn der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien hat die bestehende Regelung, laut der in abgetrennten Gasträumen noch geraucht werden darf, nicht gekippt. Ein Antrag der Wiener Landesregierung wurde damit abgewiesen, wie das Gericht dieser Tage mitteilte. Diese sieht in dem aktuellen Gesetz einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte. Da aus politischer Sicht die Wege aber frei für ein generelles Rauchverbot sind, dürfte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nur kurzfristig gelten. Anzunehmen ist, dass Anfang Juli das Parlament aller Voraussicht nach das Verbot beschließt.

Es wäre das Ende einer jahrelangen Odyssee um die Einführung eines Rauchverbots in Restaurants, Kneipen und Bars, mit dem Österreich dem Beispiel vieler anderer europäischer Länder folgen würde. Die ÖVP-FPÖ-Regierung hatte nach ihrem Amtsantritt im Dezember 2017 ein für 2018 bereits beschlossenes Rauchverbot gekippt. Nach dem Bruch der Koalition hat die ÖVP inzwischen erklärt, nun ein Rauchverbot im Parlament unterstützen zu wollen. Nur die rechte FPÖ bekämpft in Österreich das Rauchverbot noch. (dpa/KP)

Die vollständige Mitteilung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs dazu lesen Sie hier.

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