Corona-Maßnahmen

Insolvenzantragspflicht auch im Januar 2021 ausgesetzt

Jan-Marco Luczak spricht im Bundestag
Jan-Marco Luczak spricht im Bundestag. (Foto: ©picture alliance/dpa | Arne Immanuel Bänsch)
Um die finanziellen Rettungsbemühen für Unternehmen nicht zu durchkreuzen, hat sich die große Koalition darauf verständigt, die Pflicht zur Insolvenzanzeige noch einmal auszusetzen.
Dienstag, 15.12.2020, 08:58 Uhr, Autor: Kristina Presser

Die große Koalition hat entschieden, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung auch im Januar 2021 auszusetzen. Viele Unternehmen gerieten aufgrund der Corona-Maßnahmen und Einschränkungen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage und benötigten staatliche Unterstützung, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, der Deutschen Presse-Agentur. „Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus.“

Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Handelsblatt, damit solle verhindert werden, dass betroffene Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden seien. Das kündigte auch der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte am Sonntag vor Journalisten in Bremen an. Eigentlich sollte die Sonderregelung zum 31. Dezember 2020 auslaufen.

Die geplante Verlängerung ist laut Bovenschulte allerdings nicht Bestandteil der am Sonntag zwischen den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel getroffenen Beschlüsse zur Eindämmung des Coronavirus.
(dpa/KP)

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