Beschluss
Insolvenzantragspflicht weiter ausgesetzt
Bis Jahresende 2020 müssen Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise überschuldet sind, keinen Insolvenzantrag stellen. Der Bundesrat billigte die verlängerte Aussetzung der Pflicht.
Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise beschlossen, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis Ende 2020 ausgesetzt. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder durch außergerichtliche Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Sie müssen daher vorerst keinen Insolvenzantrag stellen.
(Bundesrat/KP)