Rechtsstreit

Kinderlärm im Hotel: Gäste verklagen Reiseveranstalter Tui

Schreiendes Kind
Ein Rentnerehepaar klagte gegen den Reiseveranstalter Tui, weil das gebuchte Hotel Gäste beherbergte, die laut Ausschreibung im Reisekatalog gar nicht da gewesen sein dürften. (© Gleam / fotolia)
Ausgeschrieben war das Hotel an der türkischen Ägäis mit dem Hinweis auf das Gäste-Alter „ab 17 Jahren“. Ein Rentnerehepaar aus Schwerin traf trotzdem auf Kindergeschrei und klagte daraufhin gegen den Reiseveranstalter Tui.
Mittwoch, 01.03.2017, 12:09 Uhr, Autor: Felix Lauther

Ein Rentnerehepaar aus Schwerin wollte an der türkischen Ägäis urlauben. Der Reiseveranstalter Tui warb mit einem Hotel, deren Gäste mindestens 17 Jahre alt seien – Lärm von schreienden und tobenden Kindern sei damit ausgeschlossen. Das dachten die beiden Rentner auch, bis sie im vermeintlich ruhigen Hotel im türkischen Kusadasi auf chinesische Tagestouristen und eine türkische Kinder-Fußballmannschaft trafen, die nach Angaben der zwei deutschen Urlauber das Buffet derart abgrasten, dass sich die beiden Rentner mehrmals gezwungen sahen, außerhalb des Hotel essen zu gehen. Familien mit Babys und Kleinkindern sollen ebenfalls im Hotel für „Stimmung“ gesorgt haben. Nach dem Urlaub forderte das Schweriner Ehepaar nun den vollen Reisepreis von Tui zurück. Die Reise kostete 994 Euro. Tui bot dem Paar eine Entschädigungsleistung von 200 Euro an. Das war dem Rentnerehepaar jedoch viel zu wenig, so dass es vor das Amtsgericht Hannover zog. Das Gericht gab den beiden Urlaubern Recht: „Wer [Anm. d. Red.: als Reiseveranstalter] mit Ü17 wirbt, der muss das auch einhalten“, so die Begründung der Richter. Der Anspruch der Kläger sei somit berechtigt, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet. Das Ehepaar einigte sich mit Tui auf einen Vergleich und erhält nun einen Reisegutschein über 400 Euro. (Hannoversche Allgemeine Zeitung / FL)

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