Gerichtsurteil

Klage gegen Belegungsobergrenze in Hotels abgelehnt

Richter oder Anwalt füllt Dokumente in einem Gerichtssaal aus
Das OVG Greifswald hat die Klagen gegen Obergrenze bei Hotelauslastung in MV abgelehnt (hier: Symbolbild). (Foto: ©memyjo/stock.adobe.com)
Mit mehreren Eilanträgen hatten Hoteliers gegen die Obergrenze einer Hotelauslastung von 60 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern beim Oberverwaltungsgericht Greifswald geklagt. Nun wurden zwei Anträge als unbegründet abgelehnt.
Mittwoch, 27.05.2020, 14:29 Uhr, Autor: Kristina Presser

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat eine Klage gegen die Obergrenze von 60 Prozent bei der Hotelauslastung in Mecklenburg-Vorpommern jetzt als unbegründet abgelehnt. Die beiden Eilanträge hatten die P&S Immobiliengesellschaft und die The Grand Hotel Management GmbH gestellt, vertreten jeweils durch den Geschäftsführer und Hotelier Oliver Schmidt. Ziel war es, dass die wegen der Corona-Pandemie festgelegte Belegungsobergrenze aufgehoben wird, wie die Deutsche Presseagentur berichtet.

Wie aus dem Gerichtsbeschluss hervor geht, argumentierte die Landesregierung als Antragsgegnerin in diesem Verfahren, die Regelung diene in erster Linie der Beschränkung von Kontakten in den Beherbergungsbetrieben. Die Regelungen seien angesichts ihrer Geltungsdauer bis zum 10. Juni angemessen. Das OVG erklärte, die Regelung sei erforderlich. Andere Mittel seien nicht vorhanden, um das Ziel der Verordnung, Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern, effektiv zu erreichen.

Gerichtsbeschluss bestätigt Kurs der Landesregierung

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) betonte, dass mit der Entscheidung der Kurs der Landesregierung bestätigt worden sei: „Das Gericht hat dem vorsichtigen, schrittweisen und verantwortungsvollen Vorgehen und Handeln der Landesregierung in Bezug auf den Schutz vor Corona-Neuinfektionen Rechnung getragen.“ Die Corona-Pandemie sei noch längst nicht überstanden, wie die jüngsten Ausbrüche in anderen Bundesländern zeigten. Das Kabinett will Glawe zufolge in zwei Wochen entscheiden, inwieweit weitere Lockerungen, auch in Bezug auf den Tourismus, möglich sind.

Gegen die Belegungsobergrenze in Mecklenburg-Vorpommern hat auch die Dorint-Hotelgruppe mit Sitz in Köln geklagt – sie nannte die Belegungsbeschränkungen unverhältnismäßig. Die Entscheidung über diese Klage ist, einem Gerichtssprecher zufolge, jedoch noch offen.
(OVG Greifswald/dpa/mv/KP)

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