Neue Pauschalreiseversicherung für Hotels
Mit 1. Oktober 2018 sind Umsätze aus der Veranstaltung von Pauschalreisen und der Vermittlung verbundener Reiseleistungen abzusichern und dem österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu melden. Die Absicherungshöhe beträgt 18 Prozent des relevanten Umsatzes. In Spitzenmonaten haben Hoteliers als Veranstalter grundsätzlich 50 Prozent des maßgeblichen Umsatzes abzusichern. Jene Veranstalter, die allerdings in einem Spitzenmonat mehr als 1 Mio. Euro Umsatz machen, haben die Möglichkeit, in die allgemein gültige, niedrigere Absicherungshöhe von 18 Prozent zu wechseln. Während bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen Anzahlungen bis 20 Tage vor Reiseantritt grundsätzlich lediglich in Höhe von 20 Prozent erlaubt sind, können Beherbergungsbetriebe nun bei betragsmäßig uneingeschränkter Risikoabdeckung, wie beispielsweise beim Modell, das von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und dem Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer entwickelt wurde, höhere Anzahlungen entgegennehmen.
Diese Tourismusversicherung (www.tourismusversicherung.at) soll bereits jetzt allen Vorgaben dieser Verordnung entsprechen und man will damit einen verlässlichen und unbürokratischen Versicherungsschutz für die Hotellerie anbieten. Der Versicherungsvertrag soll sich für Hotels aller Kategorien und Größen eignen. „Wesentlich für unsere Hotelbetriebe ist, dass sämtliche Meldepflichten gegenüber dem Ministerium entfallen, weil wir uneingeschränkten Versicherungsschutz bieten“ skizziert der Generaldirektor der ÖHT, Wolfgang Kleemann, einen wesentlichen Vorteil des Modells.
Bereits rund 120 Hotels haben die Tourismusversicherung abgeschlossen und auch Kooperationen wie etwa „Urlaub am Bauernhof“ sind geschlossen beigetreten. (CK)