Österreich: Ausnahmen beim gastronomischen Rauchverbot
Für viele ist es keine Frage, dass ein komplettes Rauchverbot in sämtlichen Betrieben ohne Ausnahme sinnvoll ist. Doch es gibt auch andere Stimmen. Denn zu Österreich gehört – genau wie die Kaffeehaus-Kultur – eben auch die Rauchkultur. Man denke nur an die zahlreichen Zigarrenrunden innerhalb der Bars oder Kaffeehäuser. In Deutschland haben einzelne Bundesländer nach Einführung des Rauchverbots bestimmte Verordnungen wieder aufgehoben. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt bereits ein enormer wirtschaftlicher Schaden entstanden. In Österreich gibt es schon vor dem Inkrafttreten ein paar Ausnahmen.
Hotels sind vom Nichtraucherschutz ausgenommen. Diese dürfen eine Raucherlounge anbieten, in welcher jedoch keinerlei Service und Bedienung vom Hotelpersonal vorgenommen werden darf. Der Gast muss sich sein Getränk an der normalen Hotelbar holen und es anschließend mit in die Raucherlounge nehmen, wenn er dazu eine Zigarette oder Zigarre genießen will. Gänzlich vom Rauchverbot ausgenommen sind die Trafiken. Dort darf auch weiterhin geraucht werden. Hier gibt es bereits Ideen, wie das Rauchverbot für Gastronomen umgangen werden kann. So kann sich ein Restaurantbetreiber beispielsweise eine kleine Immobilie mit einem Trafikbesitzer teilen. Besucher, die rauchen wollen, gehen einfach durch eine Glastür vom Café in die Trafik – denn eine räumliche Trennung muss bestehen. Diese „Verbindung“ wäre auch eine Möglichkeit für Kinos, Einkaufszentren oder Imbissbuden.
Vor allem kleinere Betriebe dürfte das Rauchverbot hart treffen. Auch im Nachbarland Ungarn mussten nach der Einführung des Rauchverbots zahlreiche kleine Betriebe dicht machen. (Gastronews.wien/MJ)