Corona

Quarantäne im Urlaub: Welche Regelungen gelten hier?

Junge Frau in Quarantäne
Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt behandelt heute die Frage, ob Urlaubstage nach einer verordneten Corona-Quarantäne oder –isolation ohne Krankenschein gutgeschrieben werden müssen. (Foto: © dragonstock/stock.adobe.com)
Was gilt, wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs ohne Symptome und damit ohne Krankenschein in Corona-Quarantäne oder -isolation müssen? Sind die Urlaubstage damit verloren, oder müssen sie vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden? Diese strittige Frage ist nun beim höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt gelandet und wird heute behandelt.
Dienstag, 16.08.2022, 15:23 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Es gibt bisher keine gesetzliche Regelung für den Fall, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs als Kontaktperson eines Corona-Infizierten in häusliche Quarantäne oder in Isolation müssen, weil sie positiv getestet, aber ohne Krankheitssymptome sind. Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur, was passiert, wenn jemand im Urlaub krankgeschrieben wird: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet“, heißt es in Paragraf 9. Urlaub wird also für diese Tage gutgeschrieben – er kann später nachgeholt werden.

Ob Corona-Quarantäne oder -isolation ohne Symptome trotzdem wie eine Krankschreibung zu behandeln ist, darüber streiten Arbeitsrechtler in Deutschland. Es gebe sehr unterschiedliche, teils entgegengesetzte Gerichtsurteile dazu, sagen Fachleute. Teilweise sogar im gleichen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise seien Gerichte in Köln und Hamm zu unterschiedlichen Entscheidungen gekommen.

Der Fall

Geklagt hat ein Schlosser aus der Region Hamm. Er hatte im Oktober 2020 acht Tage Urlaub. Weil er Kontakt mit einem Covid-19-Infizierten hatte, ordneten die kommunalen Behörden für ihn häusliche Quarantäne an. Der Mann informierte seinen Arbeitgeber darüber und forderte ihn ohne Erfolg auf, ihm die in Quarantäne verbrachten acht Urlaubstage gutzuschreiben.

Eine Corona-Infektion hatte er nicht und damit auch keine ärztliche Krankschreibung. Er pocht darauf, seinen Urlaub nachzuholen – schließlich habe die Quarantäne seiner Erholung im Wege gestanden – so wie es bei einer Krankheit auch der Fall gewesen wäre.

Kurzum, er konnte seinen Urlaub nicht genießen. Für seinen Arbeitgeber kam die Anwendung des Passus im Bundesurlaubsgesetz jedoch nicht infrage.

Entscheidung offen

Das Arbeitsgericht wies die Klage des Mannes ab. Das Landesarbeitsgericht Hamm gab ihr statt. In seinem Urteil heißt es: „Die Anordnung einer Quarantäne steht einer freien, selbst bestimmten Gestaltung des Urlaubszeitraumes diametral gegenüber, unabhängig davon, wie der einzelne Betroffene diese persönlich empfindet.“

Die Urlaubsregelung bei Quarantäne ohne Krankenschein beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte in Deutschland. Eines von ihnen hat nach Angaben von Fachleuten bereits den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu angerufen. Auch das Landesarbeitsgericht Hamm, das dem Mann eine Urlaubsgutschrift zubilligte, nutzte europarechtliche Argumente. Offen ist, ob das Bundesarbeitsgericht trotzdem direkt entscheidet oder vor seinem Urteil den EuGH einschaltet.

Was derzeit gilt

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind Quarantäne und Isolation derzeit nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in den Corona-Verordnungen der Länder. In der Regel werde auf die Isolation von nachweislich Infizierten gesetzt, derzeit weniger auf Quarantäne.

(dpa/SAKL)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Gäste tragen immer noch Maske
Ratgeber
Ratgeber

Corona-Pandemie im Herbst: Wie sich Hotels jetzt aufstellen sollten

Besonders die Gastro- und Hotelbranche fürchtet im Herbst erneute Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Um sich rechtzeitig darauf vorzubereiten, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden.
Kellnerin serviert mit Maske
Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz

Neue Corona-Regeln beschlossen

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat nun in Berlin beschlossen hat.
Kellner mit Maske serviert Gerichte
Kritik
Kritik

Stimmen zum aktuellen Corona-Maßnahmenkatalog

Erst kürzlich hatte sich das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium über mögliche Corona-Schutzmaßnahmen beraten und einen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Nun gibt es bereits erste kritische Stimmen aus dem Gastgewerbe dazu. 
Kellner mit Handschuhen und Mund-Nasen-Schutz bedient einen Gast
Infektionsschutzgesetz
Infektionsschutzgesetz

Corona-Politik: das plant die Bundesregierung für den Herbst

Das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium haben sich am Mittwoch über mögliche Corona-Schutzmaßnahmen beraten und einen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Dabei sollen besondere Regelungen für unter anderem Restaurants und Veranstalter gelten.
China erlaubt wieder Gruppenreisen in verschiedene Länder
Aufhebung
Aufhebung

China erlaubt wieder Gruppenreisen nach Deutschland und in andere Länder

Seit Beginn der Corona-Krise hat China seine Grenzen größtenteils geschlossen gehalten. Doch mit dem Ende der Pandemie öffnet sich das Land wieder und erlaubt Gruppenreisen in zahlreiche Länder – darunter auch Deutschland.
Eine asiatische Touristin in München
Corona-Politik
Corona-Politik

Fällt die Einreisesperre? – Bund prüft Wiedereinreise von chinesischen Touristen

Kommen bald wieder chinesische Touristen nach Deutschland? Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat die Bundesregierung die Corona-Einreisebeschränkungen für Touristen aus China noch nicht aufgehoben. Doch dies könnte sich bald ändern. 
Bernhard Moser.
HOGAPAGE Interview
HOGAPAGE Interview

Bernhard Moser über aktuelle Herausforderungen in der Gastronomie

Im Interview mit der HOGAPAGE Redaktion spricht der Geschäftsführer des Restaurants „SodaZitron“ und Vorsitzender der Dehoga Berlin Fachgruppe Flagship, Bernhard Moser, über die Corona-Jahre, aktuelle Herausforderungen in der Gastronomie und künftige Entwicklungen der Branche.