Rechtsanwalt: „Gastwirte und Hoteliers dürfen Impfpass verlangen“
Gastronomen und Hoteliers dürfen von ihren Gästen einen Impfpass verlangen, um deren Impfung gegen das Corona-Virus zu überprüfen und ggf. den Einlass in das Lokal oder Hotel davon abhängig zu machen. Nach aktueller Rechtslage sei das kein Problem, machte Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwaltsexperte bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ETL, deutlich. Anderslautende Äußerungen aus der Politik könnten, seiner Äußerung nach, beruhigt vernachlässigt werden.
Prinzipiell seien Gastwirt und Hotelier frei in ihrer Entscheidung, wen sie bewirten und/oder beherbergen. Dies hätte auch nichts mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu tun, da die Pflicht zur Gleichbehandlung nicht so weit gehe, argumentiert der Rechtsexperte. Es entspreche „vielmehr einer allgemeinen rechtlichen Überzeugung, dass im Rechtsverkehr ohne Beteiligung der öffentlichen Hand die Vertragsparteien frei darin sind, eine Vereinbarung zu treffen oder nicht“, hießt es. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss („Kontrahierungszwang“) gebe es nur in ganz seltenen Fällen. Gäste, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, könnten sich jedoch nicht auf einen solchen Zwang zum Vertragsabschluss berufen, meint Schlegel.
(ETL/KP)