Wahrscheinlich keine Entschädigung

Schlechte Nachrichten für Niki-Passagiere

Ein Koffer und ein Rucksack stehen in einer Wartehalle am Flughafen
Tausende Flugkunden werden nach der „Niki“-Insolvenz wahrscheinlich leer ausgehen. (Foto: Ralf Geithe/fotolia)
Nach SWR-Recherchen sind von der Insolvenz der österreichischen „Niki“-Fluglinie insgesamt rund 400.000 Flugkunden in Deutschland und in Österreich betroffen. 
Donnerstag, 25.01.2018, 11:31 Uhr, Autor: Markus Jergler

Rund 200.000 haben ihren Flug über Reiseflugportale gebucht. Letztere können allerdings kaum mit einer Entschädigung oder gar einer Rückerstattung der bereits gezahlten Flugkosten rechnen. So teilte etwa Flugvermittler Opodo den Passagieren zunächst schriftlich mit, der Flugbetrieb von „Niki“ sei vollständig eingestellt worden.

Man versuche zwar eine Erstattung der gebuchten Tickets zu erwirken, „Niki“ könne dazu aber keinerlei verbindliche Zusagen machen. Zudem heißt es: „Sollten Sie die geplante Reise weiterhin durchführen wollen, ist leider eine Neubuchung der Flüge notwendig.“ Auf Nachfrage heißt es dazu bei Opodo, bei einer Insolvenz sei eine Entschädigung unwahrscheinlich, da das Unternehmen ja nicht mehr existiere. Reiserechtsexperte Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sagte dazu, Kunden hätten zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser sei aber nur schwer durchsetzbar: „Was bringt es, die Forderung zu haben, wenn man sie nicht durchsetzen kann, weil die Airline insolvent ist.“

„Niki“-Gründer Lauda, der gestern den Zuschlag zum Erwerb von „Niki“ erhielt, will Flüge erst wieder ab April anbieten, muss sich dafür aber erst einmal neu aufstellen. Dass er die Verpflichtungen von „Niki“ bernimmt, gilt in der Branche als unwahrscheinlich. Kunden, die direkt bei „Niki“-Airlines gebucht hatten, haben indes noch keine Chance auf eine Entschädigung. Allerdings stehen sie in einer Gläubigerkette hinter Arbeitnehmern und Banken. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert vor dem Hintergrund dieses Falles, dass die Bundesregierung eine Insolvenzversicherung im Fluggeschäft zwingend vorschreiben soll, um Flugkunden vor solchen Flugausfällen zu schützen. Bei Pauschalreisen gebe es das schon. (SWR – Das Erste/MJ)

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