Recht

Stiftung Warentest: „Keine Erstattung von Reiserücktrittsversicherungen“

Ein Mann auf einem Flughafen
Bei Corona-bedingten Absagen können Reisende nicht mit einer Erstattung von Rücktrittsversicherungen rechnen, wie die Stiftung Warentest erläutert. (©Robert Kneschke/stock.adobe.com)
Wenn der Veranstalter aufgrund Corona-Maßnahmen eine Reise absagen muss, hat er angezahltes Geld dem Kunden zurückzuerstatten. Bei einer Reiserücktrittsversicherung sieht das offensichtlich anders aus…
Montag, 16.11.2020, 13:39 Uhr, Autor: Thomas Hack

Während der Corona-Pandemie kommt es immer wieder vor, dass Pauschalreisen durch den Reiseanbieter wieder abgesagt werden. Der Veranstalter muss in diesem Fall bereits angezahltes Geld dem Kunden wieder zurückzahlen. Doch was ist mit einer Reiserücktrittsversicherung, die der Urlauber zwar schon bezahlt hat, aber nun nicht mehr benötigt? Hier können Reisende offensichtlich nicht mit einer Erstattung rechnen, wie die Stiftung Warentest erläutert.

„Schutz greift bereits von der Buchung an“

Die Prämie für eine solche Police werde Stiftung Warentest zufolge bei Absage der Reise durch den Veranstalter oder bei einem Einreiseverbot für das jeweilige Land nicht erstattet. Der Grund: Der Schutz durch die Versicherung greife bereits von der Buchung an, eine Leistung  wäre somit schon erbracht worden – und daher müsse auch bezahlt werden. Anders sehe es bei einer Auslandsreisekrankenversicherung aus, die ein Urlauber für eine einzelne Reise abgeschlossen hat. Hier sei eine vollständige Erstattung möglich, so die Experten. (dpa-tmn/TH)

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