Rechtssprechung

Urteil: „Hotelsterne“ auf Google müssen echt sein

Hotelsterne im Internet
Google muss transparenter werden, was Hotelsterne anbelangt – so die Entscheidung des Landesgerichts Berlin. (© Pongsak/stock.adobe.com)
Das Landesgericht Berlin hat in einem Urteil festgelegt, dass „Hotelsterne“ auf Google nur bei einer tatsächlichen deutschen Hotelklassifizierung erlaubt sind. Der Dehoga spricht von einem „Durchbruch“.
Montag, 20.07.2020, 10:28 Uhr, Autor: Thomas Hack

Mit einem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH zugrunde liegt. „Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH.

Erfolgreicher Kampf gegen „verwirrende“ Darstellung

Gegen die bisherige, verwirrende Darstellung von Hotelsternen auf der weltweit dominierenden Suchmaschine hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. „Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu ‚Sterne-Hotels‘. Dagegen haben wir uns aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit und des Verbraucherschutzes mit Erfolg gewandt“, erklärt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.

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