Urteil zum Krankfeiern nach Kündigung
Der Kollege oder Mitarbeiter kündigt und ist ab diesem Zeitpunkt krankgeschrieben? Ein seltsamer Zufall, aber bisher kein Grund die Rechtmäßigkeit der AU anzuzweifeln und die Lohnfortzahlung zu stoppen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (5 AZR 149/21) stärkt nun die Rechte des Arbeitsgebers in so einem solchen Fall: Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Kann der Arbeitnehmer dann nicht ausreichend nachweisen, dass er für die Dauer der AU wirklich arbeitsunfähig war, kann ihm der Lohn gekürzt werden.
(Bundesarbeitsgericht/NZ)