„Topf Secret“

Verwaltungsgericht gibt Hygienepranger recht

Die Statue der Justitia
Das Urteil zugunsten von „Topf Secret“ ist von großer Bedeutung, da es erstmalig eine höchstrichterliche Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich des Hygieneprangers gibt. (© Alexander Limbach/stock.adobe.com)
Höchstrichterliche Entscheidung: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein Urteil zugunsten von „Topf Secret“ gefällt: Diesem zufolge haben Verbraucher einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse von Gastrokontrollen.
Freitag, 10.01.2020, 10:09 Uhr, Autor: Thomas Hack

Als erstes Oberverwaltungsgericht hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass Verbraucher einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse von Hygienekontrollen haben, wie unter anderem lifepr.de mitteilt. Dies ist insofern von Bedeutung, dass es erstmalig eine höchstrichterliche Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich des Hygieneprangers „Topf Secret“ gibt. Über das Internetportal FragDenStaat kann nun jeder die amtlichen Ergebnisse der Hygienekontrollen in Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben erfragen.

Hunderte Betriebe wehren sich

Die Organisation foodwatch sehe dem Bericht zufolge in diesem Urteil eine Signalwirkung für die zahlreichen laufenden Verfahren um die Auskunftsplattform „Topf Secret“, während sich derzeitig mehrere hundert Betriebe gerichtlich gegen die Herausgabe von Kontrollergebnissen wehren. Auch der DEHOGA ermutige seine Mitglieder, gegen auskunftsbereite Behörden vorzugehen. (lifepr.de/TH)

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