Verwaltungsgericht gibt Hygienepranger recht
Als erstes Oberverwaltungsgericht hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass Verbraucher einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse von Hygienekontrollen haben, wie unter anderem lifepr.de mitteilt. Dies ist insofern von Bedeutung, dass es erstmalig eine höchstrichterliche Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich des Hygieneprangers „Topf Secret“ gibt. Über das Internetportal FragDenStaat kann nun jeder die amtlichen Ergebnisse der Hygienekontrollen in Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben erfragen.
Hunderte Betriebe wehren sich
Die Organisation foodwatch sehe dem Bericht zufolge in diesem Urteil eine Signalwirkung für die zahlreichen laufenden Verfahren um die Auskunftsplattform „Topf Secret“, während sich derzeitig mehrere hundert Betriebe gerichtlich gegen die Herausgabe von Kontrollergebnissen wehren. Auch der DEHOGA ermutige seine Mitglieder, gegen auskunftsbereite Behörden vorzugehen. (lifepr.de/TH)