Ratgeber

Welchen Urlaubsanspruch gibt es in Österreich?

FRau liegt im Wasser und fotografiert eine Insel mit dem Handy
Auch Köche, Kellner & Co haben das Recht auf ein paar Wochen Entspannung im Jahr. Dazu gilt es aber ein paar Dinge zu beachten. (© TeamDaf/Fotolia)
Kann mein Urlaubsanspruch verjähren? Kann ein bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden? Und kann ich gegen meinen Willen auf Urlaub geschickt werden? Hier die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmer.
Dienstag, 02.04.2019, 10:33 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Der Frühling ist in voller Blüte und für viele Leute beginnt jetzt die heiße Phase der Urlaubsplanung – also für Otto-Normalverbraucher zumindest. Gastronomen ticken ja bekanntlich immer etwas anders. Nichtsdestoweniger haben auch Köche, Kellner, Barkeeper, Rezeptionisten, etc. Anspruch auf Urlaub. Wie dieser in Deutschland geregelt ist, haben wir vor kurzem hier gebracht: /nachrichten/arbeitswelt/ratgeber/rechtslage-urlaubsanspruch-und-resturlaub/. Doch wie sieht die rechtliche Situation in punkto Urlaubsanspruch in Österreich aus? Hier die Antworten von der Rechtsexperten der Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at):

Wie hoch ist der Mindestanspruch für Vollzeitbeschäftigte?
Arbeitnehmer haben in Österreich Anrecht auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.

Kann mein Urlaubsanspruch verjähren?
Der Urlaubsanspruch verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Man hat drei Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden dabei immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen. (In der Praxis bedeutet das, dass langjährige Mitarbeiter oft sehr große Mengen an Resturlaub mitschleppen, für die das Unternehmen Rückstellungen bilden muss. Anm. d. Red.)

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren).
Allerdings hat seit diesem Jahr jeder das Recht, den Zeitpunkt eines Urlaubstages pro Urlaubsjahr einseitig zu bestimmen („persönlicher Feiertag“ – „Karfreitagsregelung“).

Kann mich der Arbeitgeber zwangsweise auf Urlaub schicken?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, der Arbeitnehmer kann nicht zwangsweise in den Urlaub geschickt werden.

Muss ich im Urlaub arbeiten oder erreichbar sein?
Nein. Urlaub ist Urlaub. Man kann es ablehnen, auch im Urlaub „in Bereitschaft“ zu sein und Leistungen zu erbringen.

Darf man sich den Urlaubsanspruch ablösen lassen?
Nein. Der Urlaub dient der Erholung. Es ist verboten, Geld statt Urlaub zu vereinbaren, solange man in einem aufrechten Arbeitsverhältnis ist. Wenn man aus der Firma ausscheidet, muss jedoch nicht konsumierter Urlaub ausbezahlt werden (dafür auch die Rückstellungen – Anm. d. Red.).

Was passiert wenn ich im Urlaub krank werde?
Prinzipiell unterbricht Krankheit den Urlaub wenn:

  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • man seinem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilet und
  • bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegt.

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder man wieder gesund ist, muss man sofort wieder arbeiten gehen.

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