Urteil

Wende beim Hygienepranger: Gericht gibt Gastronomen recht

Justitia
Das Thema Hygienepranger erhitzt weiterhin die Gemüter, wie eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht Ansbach nun deutlich vor Augen führt. (© Romolo Tavani/Fotolia)
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat sich beim Streit um den Hygienepranger auf die Seite eines Hotelbetriebs gestellt. Den Richtern zufolge dürften Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen so nicht im Internet veröffentlicht werden. 
Montag, 17.06.2019, 09:47 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der neue „Hygienepranger“ sorgt weiterhin für Schlagzeilen: Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen zweier Gastronomen gegen die Herausgabe der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen abgewiesen hatte (HOGAPAGE berichtete hier), hat sich das Verwaltungsgericht Ansbach nun für die Gastronomie ausgesprochen. Ein Hotel hatte gegen die Hygieneveröffentlichungen Klage eingereicht und damit Erfolg gehabt. Wörtlich hieß es im Urteilsspruch: „Die 14. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach hat (…) der Klage eines Hotels mit Metzgereibetrieb gegen die Mitteilung von Erkenntnissen aus der Lebensmittelüberwachung zur beabsichtigten Veröffentlichung im Internet stattgegeben.“ Das Gästehaus müsse die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse über das Internet in dieser Weise nicht akzeptieren. Der Kammer zufolge bestehe kein Informationsanspruch seitens eines Dritten, wobei eine Herausgabe von Informationen „nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen könne, die sicherstellen, dass das dem Informationsinteresse des Verbrauchers gegenüberstehende Recht der Klägerin an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt wird.“

Urteilsspruch im Sinne des Dehoga

Damit hat das Gericht ein Urteil ausgesprochen, das auch der Rechtsauffassung des Dehoga ein gutes Stückchen näher kommt, da der Hygienepranger für den Verband einen widersprüchlichen Charakter habe: „Es kann nicht sein, dass die zuständigen Lebensmittelbehörden Kontrollberichte nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen veröffentlichen dürfen – ab einem zu erwartenden Bußgeld von 350 Euro, wobei bauliche Mängel und Dokumentationsmängel außen vor bleiben, zudem gilt hier eine Löschfrist von sechs Monaten – und andererseits auf ‚Topf Secret‘ alle Kontrollberichte auf der Internetplattform veröffentlicht und diese auch dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden“, so der DEHOGA zur momentanen Sachlage.

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Ein Kellner mit Mundschutz
Exit-Strategie
Exit-Strategie

Senat berät Hygieneregeln für Gastrobetriebe

Der Berliner Senat diskutiert am Dienstag über weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Es wird auch über ein Hygienekonzept beraten werden.
Ein Gastronomiemitarbeiter in Plastikhandschuhen richtet ein Buffet her
„Topf Secret“
„Topf Secret“

Wie sich eine Stadt gegen den Hygienepranger wehrt

Auf der Internetplattform Topf Secret kann jeder interessierte Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Gastronomiebetrieben nachlesen. Nur nicht in Frankfurt, da sich die Stadt auf subtile Weise zu wehren versteht…
Eine Großküche im Restaurant
„Topf Secret“
„Topf Secret“

Berlin sabotiert Hygienepranger

Die Bezirksämter der deutschen Hauptstadt sollen sich in tausenden von Fällen weigern, die Berichte von Hygienekontrollen an das Webportal „Topf Secret“ herauszugeben. 
Zwei Gäste an einem Straßencafe
Corona-Lockerungen
Corona-Lockerungen

Landratsamt verbietet Modellprojekt

Das Modellprojekt „Covid-Ex“ am Fichtelberg ist seitens des Landratsamtes vorerst gestoppt worden. An der Öffnung wollten sich mehr als 60 Unternehmen in Oberwiesenthal beteiligen.
Das Brandenburger Tor
Großer Ratgeber
Großer Ratgeber

Welche Corona-Regeln über Ostern gelten

Ursprünglich hatten die Bundesländer zugesagt, die Notbremse bei steigenden Corona-Zahlen konsequent umzusetzen. Doch einige Tage vor dem Fest wird deutlich: Nicht jedes Land hält sich daran.
Eine Frau am Straßencafe
Biergartensaison
Biergartensaison

Rostock gibt Außenflächen für die Gastro frei

Vom 1. April an dürfen in Rostock Gastwirte auch im Verkehrsraum Gäste bedienen. Diese Freigabe ist bis 31. Oktober befristet.
Eine Kellnerin in einem Lokal
Gastronomie
Gastronomie

CDU-Politiker schlägt Lokalöffnungen für Geimpfte vor

Der niedersächsische CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer fordert eine Debatte über Freiheiten für Geimpfte. So könnten mittels eines digitalen Impfpasses auch Restaurantbesuche möglich sein.