Gästedaten

Wie Gastronomen DSGVO-Verstöße verhindern können

Eine Gästeliste in einem Restaurant
Die Erhebung von Daten mit Papier und Stift sei Experten zufolge nicht nur ein schlecht durchdachtes Konzept, sondern auch ein grober Verstoß gegen bestehende Verordnungen. (©H_Ko/stock.adobe.com)
Ein WLAN-Experte warnt Gastronomen vor leichtfertigem Umgang bei der Erfassung von Gästedaten, da dies gegen die Datenschutzgesetze verstoßen würden.
Mittwoch, 17.06.2020, 13:11 Uhr, Autor: Thomas Hack

In elf von 16 Bundesländern gilt seit Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht der Gäste. Die erhobenen Daten sind laut Fachexperten oftmals frei einsehbar und würden daher einen ein groben Verstoß gegen DSGVO darstellen. „Aktuell scheint es, dass es die Diskussionen zum Datenschutz in den vergangenen Jahren nie gegeben hat. Zu sorglos erfolgt der Umgang seitens der Restaurants mit diesem sensiblen Thema“, warnt diesbezüglich Felix Schönfelder, Geschäftsführer der Socialwave GmbH. Das auf Marketinglösungen für die Gastro spezialisierte Unternehmen rät Lokalen daher zu digitalen Lösungen, weil damit mehr Sicherheit in Zusammenhang mit der DSGVO gegeben ist.

Grober Datenschutzverstoß durch offen liegende Informationen

„Zwar sorgt der wieder aufgenommene Betrieb für Erleichterung. Aber nach Gesprächen mit Münchner Gastronomen ist zu hören, dass viele Gäste ihre Daten nur widerwillig angeben. Grund sind die Sorgen über eine ungewollte Nutzung“, erklärt Schönfelder. Seien der bereitgestellte Stift und das Datenblatt selbst bereits ein potentielles Corona-Infektionsmedium, sieht der Experte die häufig offen liegenden Informationen kritisch. Die Erhebung von Daten mit Papier und Stift sei ihm zufolge nicht nur ein schlecht durchdachtes Konzept, sondern auch ein grober Verstoß gegen bestehende Verordnungen.

QR-Code und Online-Reservierungen

Um den Wirten den Aufwand sowie bevorstehende Abmahnungen aufgrund der Rechtsverstöße von Gästen zu ersparen, empfiehlt Socialwave Kunden-Daten auf eingerichteten Datenbanken zu registrieren. Plakate am Eingangsbereich eines Lokals sollen dabei auf diese Option hinweisen. Gäste können sich daraufhin per QR-Code oder WLAN-Login registrieren und so bequem ihre Daten DSGVO-gemäß hinterlassen. Im Anschluss speichert das Unternehmen diese Angaben in einer eigenen Datenbank. Werde ein Betrieb durch das zuständige Gesundheitsamt aufgefordert, die Kontaktdaten der Gäste wegen einer nachgewiesenen Corona-Information weiterzugeben, könnten die Daten entweder als Excel-Datei exportiert oder per Mail als Export bei Socialwave angefordert werden. Weitere Infos gibt es hier

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