Wiesn-Zeltvergabe: Gericht bestätigt bisherige Praxis
Die Stadt München durfte die beiden Großzelte Schottenhamel-Festhalle und Paulaner-Festzelt für das Oktoberfest 2026 nach der bisherigen Praxis vergeben. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Rechtmäßigkeit der Vergabe bestätigt. Der Beschluss ist rechtskräftig, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Ausgangspunkt des Verfahrens war der Antrag des Festwirts Alexander Egger. Er wollte gerichtlich klären lassen, ob die Vergabe der beiden Festzelte nach europäischem Vergaberecht hätte ausgeschrieben werden müssen. Egger war bei der Auswahl nicht zum Zug gekommen.
Der Streit hatte die Vorbereitungen auf das Oktoberfest über Monate begleitet. Weil vor Beginn der Wiesn zunächst keine abschließende Entscheidung vorlag, war zeitweise unklar, ob die betroffenen Zelte wie geplant aufgebaut werden konnten. Erst kurz vor dem Fest bestand Klarheit.
Streit um europaweite Ausschreibung der Festzelte
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die juristische Frage, ob es sich bei der Vergabe der Wiesn-Zelte um eine Dienstleistungskonzession handelt und damit besondere vergaberechtliche Vorgaben greifen. Die rechtliche Einordnung galt nach Angaben des Gerichts als komplex.
Eine andere Entscheidung hätte Folgen für die künftige Vergabe der begehrten Festzeltplätze haben können. Mit dem Beschluss bleibt es zunächst bei der bisherigen Praxis.
Allerdings könnte Egger noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Ob er diesen Schritt unternimmt, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
So werden die großen Oktoberfest-Zelte vergeben
Von den 14 großen Festzelten auf dem Oktoberfest entfallen sieben traditionell auf die großen Münchner Brauereien. Zwei weitere werden von Schützenvereinigungen getragen. Diese schlagen jeweils ihre Festwirte vor.
Für die übrigen fünf Großzelte können sich Interessenten direkt bei der Stadt München bewerben. Die Stadt bewertet die Bewerbungen anhand eines Kriterienkatalogs mit 13 Kategorien. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Erfahrung auf Volksfesten, die Ausstattung und der technische Standard. Abschließend stimmt der Stadtrat über die Auswahl ab.
Mit der Gerichtsentscheidung bleibt dieses Verfahren für die Vergabe der beiden betroffenen Zelte für 2026 bestehen. Ob die Frage einer europaweiten Ausschreibung künftig erneut vor Gericht landet, ist offen.
(dpa/KAGI)