Wirte brauchen Rechtssicherheit!
Nachdem nun eine politische Mehrheit für ein Rauchverbot in der Gastronomie fix zu sein scheint, fordern die Branchenvertreter Rechts- und Planungssicherheit für die davon betroffenen Gastronomieunternehmen. Konkret impliziert das vor allem auch, dass Investitionen, die die Betriebe für die Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen getätigt haben – und zwar im Vertrauen auf Rechtssicherheit – nun abgegolten werden müssen, so der Standpunkt der Wirtschaft. Peter Dobcak, Obmann der Wiener Fachgruppe Gastronomie, schließt sich dieser Meinung an. Er verweist außerdem darauf, dass die Rahmenbedingungen im urbanen Bereich derzeit nicht für ein generelles Rauchverbot passen. Werden die Gäste gezwungen, künftig vor den Lokalen zu rauchen, seien Konflikte mit Anrainern vorprogrammiert. „Die Gastronomen dürfen für Anrainerbeschwerden wegen Lärmbelästigungen durch Gäste vor dem Lokal nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden”, so Dobcak, der einen Vergleich mit Italien zieht: „Wenn in Rom ein paar Leute mit einer Zigarette und einem Glas Wein vor einem Lokal stehen und sich unterhalten, kommt der Bewohner, der einen Stock darüber wohnt, maximal zum Mitfeiern runter. Bei uns holt er die Polizei.“
Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Bestimmung aus 2017, die getrennte Raucherbereiche in der Gastronomie vorsieht, auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Hält er sie für gesetzeswidrig, wird sie gekippt und das Rauchverbot tritt wie eigentlich schon 2015 von Rot-Schwarz beschlossen in Kraft. Andernfalls soll sie durch entsprechende Anträge mehrerer Parteien im Parlament zu Fall gebracht werden.