Steuerpolitik

Dehoga: Mehrwertsteuersenkung verhinderte Insolvenzen

Mann mit Schürze im Restaurant
Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen haben laut Dehoga Sachsen viele Gastronomiebetriebe vor der Insolvenz bewahrt. (Foto: © DoneDeal/peopleimages.com/stock.adobe.com)
Die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Speisen hat nach Einschätzung des sächsischen Dehoga-Geschäftsführers Axel Klein zahlreiche Gastronomiebetriebe vor dem Aus bewahrt. Angesichts steigender Personal- und Lebensmittelkosten bleibe die Entlastung jedoch begrenzt.
Dienstag, 13.10.2026, 12:00 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent hat nach Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Sachsen eine Insolvenzwelle verhindert. Ohne die steuerliche Entlastung hätten vor allem auf dem Land zahlreiche Betriebe schließen müssen, sagte Geschäftsführer Axel Klein der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Gleichzeitig sieht Klein die Gastronomie weiterhin unter erheblichem Kostendruck. Die Steuersenkung reiche kaum aus, um die Branche nachhaltig zu entlasten.

Preise trotz höherer Kosten weitgehend stabil

Nach Angaben des Dehoga-Geschäftsführers hat der ermäßigte Steuersatz dazu beigetragen, dass mehr als 90 Prozent der Preise trotz steigender Ausgaben für Lebensmittel und Personal stabil geblieben seien. Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum Jahresbeginn 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.

Der niedrigere Mehrwertsteuersatz federe einen Teil der Mehrkosten ab und schaffe zugleich Spielraum für Investitionen, erklärte Klein. Die dauerhafte Senkung auf sieben Prozent für Speisen wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Automatisierung löst Personalprobleme nicht

Auch technische Neuerungen wie das kürzlich eröffnete Roboter-Restaurant am Leipziger Hauptbahnhof bewertet Klein positiv. Solche Konzepte könnten aus seiner Sicht jedoch weder die personellen Engpässe in der Gastronomie schließen noch die Branche dauerhaft entlasten.

Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht der Dehoga Sachsen bei den Arbeitszeitregelungen. Klein plädiert dafür, die aus seiner Sicht starren Vorgaben flexibler zu gestalten. Beschäftigte sollten nach Absprache mit ihrem Arbeitgeber an einzelnen Tagen auch elf Stunden arbeiten können, sofern die vereinbarte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden eingehalten werde.

Damit stellt sich aus Sicht des Verbandes neben der steuerlichen Entlastung auch die Frage, wie sich die Arbeitsorganisation in gastronomischen Betrieben an den tatsächlichen Bedarf anpassen lässt.

(dpa/KAGI)

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