Verband fordert Hilfe

„Die Durststrecke ist noch lang“

Hans-Bernd Pikkemaat
Hans-Bernd Pikkemaat, Präsident des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT), fordert finanzielle Unterstützung für Betriebe von der Politik. (Foto: ©DEHOGA Hessen/BDT)
Hans-Bernd Pikkemaat, Präsident des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe, fordert Hilfe von der Politik für Clubs und Diskotheken. Dazu gehört auch eine reduzierte Mehrwertsteuer und der Wegfall der Vergnügungssteuer.
Montag, 25.05.2020, 14:29 Uhr, Autor: Kristina Presser

Während in immer mehr Bundesländern Betriebe aus der Hotellerie und Gastronomie wieder öffnen, bleiben in Clubs und Diskotheken weiterhin die Lichter aus. Langsam spitzt sich die Lage jedoch zu – den Unternehmen würde die Luft ausgehen, warnte jetzt Hans-Bernd Pikkemaat, Präsident des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT). Daher fordert der Branchenverband einen dringend benötigten Rettungsfonds von der Regierung, um die Umsatzausfälle auszugleichen und die Liquidität der Unternehmen zu sichern – und das schnell, direkt und unbürokratisch. Denkbar wäre aber ebenso eine Fixkostenerstattung nach österreichischem Vorbild, wie es von Verbandsseite heißt. So oder so – „Ohne Hilfe werden zwei Drittel aller Clubs und Discos die Corona-Krise nicht überstehen“, sagte Pikkemaat. Und auch in der Zeit nach der Krise ist noch nicht an Aufatmen zu denken, wie er klarstellt: „Die Durststrecke ist noch lang.“

Reduzierte MwSt. auch für Getränke und Eintrittsgelder

Eine weitere Forderung des BDT zielt auf die vieldiskutierte reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie ab. Demnach soll der gesenkte Steuersatz auch für Getränkeumsätze, zumindest aber das Eintritts- sowie Garderobengeld ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung gelten. Beschlossen ist bislang, dass ab dem 1. Juli 2020 für ein Jahr die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent gekürzt wird.

Keine Vergnügungssteuer mehr

Als Drittes spricht sich der BDT-Präsident für den Wegfall der Vergnügungssteuer ab einer Wiedereröffnung aus. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese antiquierte Bagatellsteuer in zahlreichen Gemeinden immer noch erhoben wird und zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung und unzumutbaren finanziellen Belastung führt“, macht er deutlich. Tanzveranstaltungen müssten aus dem Geltungsbereich der entsprechenden Gemeindesatzungen herausgenommen werden.
(BDT/KP)

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