Hohe Schwelle für Übernachtungsverbot

DRV begrüßt das neue Infektionsschutzgesetz

Hotelgast streckt sich freudig am Hotelfenster
Das neue Infektionsschutzgesetz verhindert, dass die Bundesländer eigenständig Reise- und Übernachtungsverbote verhängen können. (Foto: © Soloviova Liudmyla – stock.adobe.com)
Die Schwelle für Übernachtungs- und Reiseverbote wurde durch die neuen Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes angehoben. Der DRV begrüßt diese Entscheidung.
Montag, 13.12.2021, 10:11 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Deutsche Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet. „Mit dem neuen Gesetz kann ein Bundesland künftig keine touristischen Übernachtungen und Busreisen mehr verbieten. Auch die Schließung von Reisebüros gehört damit der Vergangenheit an. Einschränkungen in diesen Bereichen kann es demnach nur noch unter Mitwirkung des Bundes geben. Diese Entscheidung begrüßen wir sehr. Sie sorgt für ein höheres Maß an Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit und dürfte zu einer angemessen differenzierten Risikobetrachtung im Bundesvergleich führen.“

Ein Wermutstropfen bleibt: Die Änderungen gelten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Sie gelten auch nicht für vor dem 25. November 2021 getroffene Maßnahmen. Diese können gemäß § 28a Abs. 9 Infektionsschutzgesetz neue Fassung bis zum 15. Februar 2022 beibehalten werden.

(DRV/NZ)

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