Dehoga Bayern

„Es darf keinen pauschalen Endlos-Lockdown geben“

Man hängt „Geschlossen“-Schild an Restauranttür
In Teilen Bayerns müssen Gastronomen ihre Betriebe wieder komplett schließen. (Foto: © Irina – stock.adobe.com)
Seit 24. November gelten in Bayern strengere Corona-Maßnahmen. Angesichts der Auswirkungen auf das Gastgewerbe kam der Große Vorstand des Dehoga Bayern zusammen und hat ein Aktionspapier erarbeitet.
Mittwoch, 24.11.2021, 09:39 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Angesichts der aktuellen Situation der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf das Gastgewerbe hat heute der Große Vorstand des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes getagt und folgende Verlautbarung verfasst: „Die aktuelle Situation ist dramatisch: In einzelnen Regionen, in vielen Krankhäusern und bei fast allen Gastgebern. Wir wissen, dass sowohl Landes- als auch Bundesregierung handeln müssen. Dies darf aber nicht halbherzig und v.a. nicht einseitig auf dem Rücken Weniger ausgetragen werden. Es darf keinen pauschalen Endlos-Lockdown wie im letzten Jahr geben. Die Erfahrung zeigt, dass die Schließungen oder Teilschließungen von Betrieben nutz- und wirkungslos sind. Aktuell erleben wir in Teilen einen Aktionismus, der zu enormen Flurschäden insbesondere im Gastgewerbe führt. Es drohen vollkommen unterschiedliche Auflagen und Regelungen selbst innerhalb Bayerns, die entweder echte oder defacto-Lockdowns nach sich ziehen. Nur mit konsequenten Entscheidungen können wir die vierte Welle brechen und künftige Wellen verhindern. Nur so kommen wir aus dieser Misere und können unseren 447.000 Erwerbstätigen eine Zukunft bieten.

Der Große Vorstand des Dehoga Bayern beschließt nach langer und intensiver Diskussion einstimmig folgende Aktionspunkte:

  • Wir appellieren an die Bundes- und Landesregierung, Ungeimpfte viel stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen.
  • Wir fordern wie im Gastgewerbe eine 2G-Regel in allen öffentlich zugänglichen Bereichen, die eingehalten und kontrolliert werden muss.
  • Über allen Maßnahmen muss stets das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit stehen. Wir werden dies in Anspruch nehmen und Auflagen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
  • Wir beteiligen uns aktiv an einer Kampagne für eine Corona-Impfung.
  • Als Gastgeber in unserer gesamten Vielfalt werden wir nur dann dauerhaft Fortbestand haben, wenn wir mit dem Virus zu leben lernen. Dazu gehört die Impfung. Diese muss für Alle kommen. Das zeigen andere Länder eindeutig.
  • Aufgrund der bereits massiven Umsatzeinbrüche und Stornierungen oder gar unverschuldeten Schließungen des Gastgewerbes erwarten wir für dieses erneute Sonderopfer umfassende Entschädigungen.“

(Dehoga Bayern/NZ)

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