Keine Bettensteuer in Kaiserslautern – Dehoga Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung
Am Montagabend wurde mit einer Ratsmehrheit die geplante Einführung einer Steuer ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen abgelehnt. Der Dehoga Rheinland-Pfalz begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung des Stadtrats Kaiserslautern. Der Branchenverband sieht darin ein wichtiges Signal für die Stärkung des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes Kaiserslautern.
„Wir beglückwünschen den Stadtrat zu dieser zukunftsweisenden und wirtschaftlich richtigen Entscheidung“, sagt Gereon Haumann, Präsident des Dehoga Rheinland-Pfalz. „Die Argumente der Branche wurden gehört. Eine zusätzliche steuerliche Belastung hätte die Hotellerie als auch die Gastronomie sowie die gesamte lokale Wirtschaft in einer ohnehin schwierigen Zeit massiv geschwächt.“
Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gesichert
Die Einführung einer Übernachtungssteuer hätte aus Sicht des Verbandes zu klaren Wettbewerbsnachteilen für die Kaiserslauterer Beherbergungsbetriebe geführt. Höhere Übernachtungspreise verkürzten Aufenthalte oder lassen Gäste in umliegende Gemeinden abwandern, in denen keine solche Abgabe erhoben würden.
„Der Stadtrat hat erkannt, dass eine Bettensteuer die Attraktivität der Stadt als Tourismus- und Geschäftsreiseziel geschmälert hätte. Die Entscheidung stärkt die regionale Wettbewerbsfähigkeit und schützt Arbeitsplätze“, betont Haumann.
Landesstrategie bestätigt – Zweckungebundene Bettensteuer ist nicht zielführend
Der Dehoga weist erneut darauf hin, dass die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz eine klare Ablehnung einer zweckungebundenen Bettensteuer vorsieht. Die Entscheidung des Stadtrats steht damit im Einklang mit den strategischen Zielen des Landes, den Tourismus zu entlasten und zu fördern.
NATO-Gäste hätten Steuererträge weiter reduziert
Ein zusätzlicher Aspekt war die besondere Situation Kaiserslauterns: Ein großer Teil der Übernachtungen wird von Angehörigen der US-Streitkräfte und anderen NATO-Gästen generiert, die gemäß NATO-Truppenstatut weitgehend von einer Übernachtungssteuer befreit wären.
„Eine Steuer, die einen großen Teil der realen Übernachtungen gar nicht erfassen kann, hätte zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitig geringem Ertrag geführt“, erklärt Haumann.
Planungssicherheit für die Betriebe gewährleistet
Viele Beherbergungsbetriebe haben ihre Preise für 2026 und 2027 bereits kalkuliert und vertraglich fixiert. Eine kurzfristige Einführung wäre für die Branche zudem weder organisatorisch noch wirtschaftlich leistbar gewesen.
„Die Entscheidung des Stadtrats schafft Klarheit und Planungssicherheit für die Betriebe – besonders wichtig in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten“, sagt Haumann.
Dehoga bietet weiterhin Dialog und Unterstützung an
Der Verband betont seine Bereitschaft, die Stadt Kaiserslautern weiterhin konstruktiv zu unterstützen. Gemeinsam gelte es, den Tourismusstandort zu stärken und attraktive Rahmenbedingungen für Gäste und Betriebe zu schaffen.
„Wir stehen jederzeit bereit, um gemeinsam mit der Stadt nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die Tourismusförderung zu entwickeln“, sagt Dehoga-Präsident Haumann.
(Dehoga Rheinland-Pfalz/SAKL)