Branchenpolitik

Sonderabgabe auf Einweg-Kunststoffprodukte erntet Kritik

Sonderabgabe auf Einwegprodukte wird von Wirtschaftsverbändenkritisiert.
Die Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte trifft bei Wirtschaftsverbänden auf Unverständnis. (Foto: © Khaligo/stock.adobe.com)
Die Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte ist beschlossen. Die Höhe der Abgabe aber noch nicht. Doch das ist nicht der einzige Kritikpunkt der Wirtschafsverbände.
Donnerstag, 03.11.2022, 11:16 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Der Beschluss der Bundesregierung verpflichtet Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten künftig, Abgaben in einen staatlichen Fonds einzuzahlen. Mit dem Geld sollen die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernommen werden. Der Vorschlag stößt bei diversen Wirtschaftsverbänden auf Kritik.

Der Bundesverband der Systemgastronomie, der Handelsverband Deutschland (HDE), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, der Markenverband und der Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV) können dem Vorschlag nur wenig Positives abgewinnen.

Dass die Höhe der Sonderabgaben noch nicht einmal beschlossen sei, ist dabei nicht der einzige Kritikpunkt. Kritisiert wird auch der ungünstige Zeitpunkt, die Inhalte sowie die geplante Umsetzung.

Ungünstiger Zeitpunkt

Von Seiten der Wirtschaftsverbände heißt es, der Vorschlag komme zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn die deutsche Wirtschaft sei durch die Folgen der Pandemie sowie die Energiekrise schwer belastet. Man beklagte, dass die deutsche Wirtschaft damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrechtzuerhalten und damit für den Erhalt von hunderttausenden von hochbezahlten Arbeitsplätzen zu sorgen.

Verstoß gegen das „Belastungsmoratorium“

Des Weiteren müssten 30 neue Planstellen im Umweltbundesamt sowie eine Doppelstruktur geschaffen werden. Dadurch widerspreche die Entscheidung dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie, so der Vorwurf.

Falsche Rollenverteilung

Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. „Die EU-Regeln sehen vor, dass die umzulegenden Kosten ‚zwischen den betroffenen Akteuren‘ festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.

„Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun“, kritisiert Engelmann.

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