Kritik

Verbände warnen vor Tierhaltungslogo für die Gastronomie

Speisekarte
Ein Tierhaltungslogo müsste nach Plänen der schwarz-roten Koalition künftig auch in Speisekarten ausgewiesen werden – Verbände warnen vor zusätzlichem Aufwand für Gastronomiebetriebe. (Foto: © Kalim/stock.adobe.com)
Auch in Restaurants, Kantinen oder Imbissen soll künftig ein Logo zur Tierhaltung zu finden sein – so die Pläne der schwarz-roten Koalition. Verbände aus Gastronomie, Industrie und Handwerk lehnen das Vorhaben entschieden ab.
Donnerstag, 23.04.2026, 15:28 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Ein breites Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung hat sich mit einem Positionspapier zur geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt. Darin lehnen die Verbände eine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel entschieden ab.

Zu den Unterzeichnern gehören der Bundesverband der Systemgastronomie e.V., der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V., das Deutsche Institut für Gemeinschaftsgastronomie e.V., der Deutsche Fleischer-Verband e.V., das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti), der Großhandelsverband Foodservice e.V. sowie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung, das bereits für den Einzelhandel vorgesehene staatliche Tierhaltungslogo künftig auch auf Restaurants, Kantinen und Imbisse auszuweiten. Ziel dieser Regelung ist es, Gästen mehr Transparenz über die Haltungsbedingungen der Tiere zu geben.

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Gäste würden stärker belastet

Nach Ansicht des Verbändebündnisses würden neue Kennzeichnungspflichten die Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand belasten. Diese Kosten müssten letztlich an die Verbraucher weitergegeben werden. Besonders betroffen wären Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas, Mensen oder Kliniken. Die höheren Preise träfen so vor allem Familien und Senioren.

Zugleich wird darauf hingewiesen, dass das Informationsbedürfnis der Gäste nach Tierhaltungsformen beim Verzehr außer Haus sehr gering sei. Für viele stünden Preis und Geschmack der Speisen im Mittelpunkt.

Unternehmen droht neue Bürokratiewelle

Das Verbändebündnis betont, dass die geplante Ausweitung nicht zu mehr Tierwohl führe. Zwar unterstütze man bessere Tierwohlstandards und eine starke heimische Landwirtschaft, die neue Kennzeichnungspflicht in Deutschland schaffe jedoch nicht mehr Tierwohl, sondern sorge vor allem für mehr Bürokratie.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wäre der Aufbau neuer IT-Systeme bei Herstellern, Händlern und Gastronomen erforderlich. Zudem müsste eine lückenlose Chargenrückverfolgung getrennt nach Tierhaltungsformen eingerichtet werden. 

Dies würde auch getrennte Lagerung, Anpassungen von Speisekarten, Apps und Bestellsystemen sowie umfangreiche Dokumentationspflichten erfordern. In den Betrieben würde dies dauerhaft Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe auslösen. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe könnten diese zusätzlichen Belastungen in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage kaum tragen.

„Aus Sicht des Bündnisses steht die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung daher im klaren Widerspruch zu den politischen Zusagen, den Bürokratieaufwand für die Unternehmen abzubauen“, heißt es von dem Verbändebündnis.

Fehlanreize beim Tierwohl befürchtet

Statt höhere Tierhaltungsformen zu stärken, könnte die Reform nach Auffassung des Verbändebündnisses sogar gegenteilige Effekte auslösen. Steigende Kosten bei Rohwaren, Logistik und betrieblichen Prozessen könnten dazu führen, dass Betriebe aus wirtschaftlichem Druck verstärkt auf günstigere Produkte niedrigerer Haltungsformen ausweichen.

Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht würde somit das Gegenteil des Gewollten bewirken und freiwillige Fortschritte beim Tierwohl ausbremsen. 

Appell an Politik

Das Verbändebündnis appelliert daher an die Entscheidungsträger, die Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel nicht weiterzuverfolgen und aus dem Gesetzentwurf zu streichen. „Statt neuer Bürokratie sollten im Dialog mit allen Beteiligten in den Wertschöpfungsketten der Gastronomie praxistaugliche Lösungen und gezielte Anreize für mehr Tierwohl im Dialog erarbeitet werden“, fordert das Verbändebündnis. 

(BdS/SAKL)

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