Offener Brief

„Wir sind kein überflüssiger Freizeitbereich“

Mann in Café mit Brief in der Hand
Mit einem offenen Brief wendet sich der Dehoga Bayern an Ministerpräsident Markus Söder. (Foto: © fizkes/stock.adobe.com)
Vor dem nächsten Bund-Länder-Gipfel am 22. März wendet sich der Dehoga Bayern mit einem offenen Brief an Ministerpräsident Markus Söder. Angehängt: 1.200 Schreiben von gastgewerblichen Betrieben, die ihre Lage schildern.
Donnerstag, 18.03.2021, 14:01 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

In einem offenen Brief hat sich der Dehoga Bayern an Ministerpräsident Markus Söder gerichtet. Mit eindringlichen Worten macht der Verband erneut auf die prekäre Situation der Branche aufmerksam: „Seit Beginn der Pandemie haben Hotellerie und Speisegastronomie bereits 7 Monate unverschuldet geschlossen, Schankwirtschaften 11 Monate und Clubs und Diskotheken 12 Monate. Die Lage im Gastgewerbe ist äußerst verzweifelt – die Betriebe ringen trotz Wirtschaftshilfen um ihre Existenz. Private Rücklagen, auch Altersversorgungen sind aufgebraucht und die Nerven liegen blank. Es gibt weiter keine ernsthafte Perspektive“, so die Verfasser.

„Der Endlos-Lockdown ist keine Lösung“

Man erwarte, dass die Politik alles dafür mache, unverschuldet in Not geratenen Betrieben eine Chance zum Überleben zu sichern. „Der Endlos-Lockdown einer Branche ist keine Lösung und bringt auch nichts wie die Erfahrungen im November gezeigt haben. Wir können nicht länger akzeptieren, dass uns die Politik bei der Erarbeitung von Öffnungsperspektiven nachrangig behandelt. Wir sind kein überflüssiger Freizeitbereich!“

Private Zusammenkünfte bergen höheres Risiko

Es gehe nicht um Öffnungen auf Kosten der Gesundheit oder um jeden Preis, stellt der Dehoga Bayern klar. Die Brache wolle keine Öffnungen um des Öffnen-Willens, sondern lediglich, dass verantwortbare Öffnungsschritte auch gegangen werden. Der Verband argumentiert: „Wir sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Wir erwarten Wertschätzung und Gleichbehandlung mit anderen Branchen und Sachverhalten. Wir haben im letzten Jahr bewiesen, dass unsere Hygiene- und Schutzkonzepte funktionieren. Wir sind keine Pandemie-Treiber.“ Gleichzeitig weißt er darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen im Privaten gelockert wurden, obwohl das RKI dort die höchste Infektionsgefahr sieht. „Das ist nicht nachvollziehbar, aus unserer Sicht sogar fahrlässig. Auch die von Karl Lauterbach bei Anne Will angesprochenen Studienergebnisse können nicht als Erklärung herangezogen werden, weil hierbei explizit der Betrieb US-amerikanischer Restaurants ohne jegliche Schutz- und Hygienekonzepte im Vergleich zu deren geschlossenen Zustand untersucht wurde.“

Urlaub im Inland ist verboten, im Ausland erlaubt

„Man sollte aus Fehlern der Vergangenheit lernen: Es werden Ausweichbewegungen ins Ausland wie aktuell nach Mallorca oder Madrid sowie Verwandtenbesuche an Ostern stattfinden. Die Frage ist nur, ob sie in Betrieben mit funktionierenden Hygienekonzepten stattfinden oder nicht“, heißt es in dem Schreiben weiter. „Gleiches ist gleich zu behandeln. Was ist das fachliche Argument für das Verbot innerdeutscher Urlaube, obwohl man doch mit Schnelltests sogar ins Ausland darf? Das Prinzip ,Hotels zu, Mobilität runter, Infektionen eingedämmt‘ funktioniert nicht. Das zeigen im Übrigen auch die aktuellen Mobilitätsstatistiken. Damit gibt es auch keine Rechtfertigung für das den Hotels auferlegte gesellschaftliche Sonderopfer, damit andere Wirtschaftszweige geöffnet bleiben können.“

Sonderopfer muss entschädigt werden

Sollten Gastronomie und Hotellerie weiter geschlossen bleiben, damit Schulen, Kitas und die übrige Wirtschaft geöffnet werden kann, dann brauche es eine entsprechende Entschädigung: „Unabdingbar sind eine Aufstockung und Verlängerung der Hilfsprogramme, damit die Gastgeber überleben! Die Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III müssen zu 100 Prozent erstattet werden. Es muss endlich ein Unternehmerlohn angesetzt werden können. Für die größeren Unternehmen und die größten Arbeitgeber muss die Fortführung der Schadensregulierung erfolgen, da sie aufgrund der Obergrenzen mit der Überbrückungshilfe III nicht überleben würden. Verbundene Unternehmen, die erhebliche Verluste erlitten haben und im Verbund ein negatives Betriebsergebnis ausweisen, müssen ebenso Anspruch auf die November- und Dezemberhilfe haben.“

„Vertrauen Sie in unsere Schutz- und Hygienekonzepte“

„Tausende Existenzen und hunderttausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Vertrauen Sie den Menschen und auch den Betrieben, die in Verantwortung für Ihre Gäste und Mitarbeiter keine fahrlässigen Schritte gehen würden. Vertrauen Sie in unsere gemeinsam entwickelten Schutz- und Hygienekonzepte und vertrauen Sie in neue Möglichkeiten und Erkenntnisse, die uns vor einem Jahr noch nicht zur Verfügung standen“, appelliert der Dehoga Bayern abschließend.

Dem Brief beigefügt waren zudem 1.200 Schrieben von Betrieben im Gastgewerbe, die ihre Sorgen und Erwartungen schildern. Die Briefe lesen Sie hier.

(Dehoga Bayern/NZ)

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