Graffitis an der Fassade: So schützen sich Hotels und Restaurants
Von einigen werden sie als Kunst angesehen, für andere wiederum sind es Schmierereien auf öffentlichen Gebäuden. Die Rede ist von Graffiti. Fest steht, dass es sich bei unerlaubt angebrachten Graffiti um Sachbeschädigung handelt. Auch Fassaden von Restaurants und Hotels sind dabei vor Graffiti-Sprayern nicht sicher – Für Hoteliers und Gastronomen ein Alptraum.
Der Zentralverband deutscher Haus- und Grundeigentümer hat die Kosten für die jährlichen Reinigungsarbeiten durch Verunreinigungen beziffert: Rund 500 Millionen Euro entstehen dadurch. Da die Verursacher häufig nicht ermittelt werden können, bleiben die Eigentümer und damit auch Hoteliers meist auf den Reinigungskosten sitzen.
Wie sollte man sich also am besten gegen die Schmierereien schützen?
Vorbeugende Maßnahmen gegen Graffiti
Damit es gar nicht erst zu den Verunreinigungen kommt oder der Schaden wenigstens nicht allzu groß ausfällt, empfiehlt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) einige vorbeugende Maßnahmen:
- Raue, strukturierte Fassaden sowie dunklere Farben sind für Täter unattraktiver – da dort Graffiti weniger gut sichtbar ist.
- Fassadenbegrünung sowie das Anpflanzen von Büschen mit Dornen vor der Fassade können illegalen Sprayern den Zugang zur Fassadenwand erschweren.
- Spezielle Anti-Graffiti-Beschichtungen können verhindern, dass Farbe an der Außenwand tiefer eindringt. Dies erleichtert später das Entfernen.
- Nachts kann eine über Bewegungsmelder gesteuerte Außenbeleuchtung eine abschreckende Wirkung haben.
- Auch eine Videoüberwachung kann helfen, Sprayer abzuschrecken.
Was tun, wenn die Gebäudewand beschmiert wurde?
Graffiti an Gebäudewänden sollte man möglichst zeitnah entfernen lassen. Am besten beauftragen Eigentümer eine Fachfirma, die Farbe entfernt, ohne die Substanz der Fassade zu beschädigen. Dazu rät der Verband WiE.
Die Kosten für so eine Reinigung variieren. Sie liegen pro Quadratmeter zwischen etwa 30 Euro bis rund 100 Euro und mehr - je nach Untergrund, genutzter Farbe und weiteren Faktoren, ob etwa ein Gerüst aufgebaut werden muss.
Den Fall der Polizei und der Versicherung melden
Vorher sollten Eigentümer den Schaden dokumentieren – am besten fotografieren - und ihrem Versicherer melden. Zudem ist es ratsam, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Denn strafrechtlich gesehen handelt es sich bei unerlaubten Graffiti um Sachbeschädigung, erklärt Michael Nack, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Neben Sachbeschädigung kommt unter Umständen auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs in Betracht. "Eigentümer haben zudem zivilrechtlich Anspruch auf Schadenersatz", so WiE-Rechtsreferent Nack.
Das Problem: Häufig werden die Täter nicht ermittelt – dann bleiben Eigentümer auf den Reinigungskosten sitzen.
(dpa/Alfa24 Hotelservice&Gebäudereinigungs GmbH/SAKL)