Lithium-Ionen-Akkus im Gastgewerbe sicher nutzen
Ob Smartphone, Notebook, Akkuschrauber, E-Bike oder E-Scooter: Lithium-Ionen-Akkus sind heute in zahlreichen Geräten und Fahrzeugen verbaut. Auch in Hotels und Restaurants spielen sie eine immer größere Rolle – etwa bei mobilen Geräten, Werkzeugen oder der E-Mobilität von Gästen. Gerade für Beherbergungsbetriebe kommt damit die Frage auf, wie Akkus beispielsweise von E-Bikes gefahrlos geladen werden können.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat deshalb 14 Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus zusammengestellt. Sie reichen vom richtigen Ladegerät über geeignete Ladeorte bis zum Umgang mit beschädigten Energiespeichern.
Viel Energie auf kleinem Raum
Lithium-Ionen-Akkus haben gegenüber vielen anderen Energiespeichern entscheidende Vorteile: Sie sind vergleichsweise klein und leicht, besitzen eine hohe Energiedichte und weisen eine geringe Selbstentladung auf. Damit eignen sie sich für zahlreiche mobile Anwendungen.
Der Nachteil: Überladung, Tiefenentladung, starke Erwärmung oder mechanische Schäden können einzelne Zellen dauerhaft schädigen. Im Extremfall kann eine Zelle thermisch durchgehen. Bei diesem sogenannten „Thermal Runaway“ kann sich die Hitze auf benachbarte Zellen übertragen und eine Kettenreaktion auslösen.
Ein Batteriemanagementsystem, kurz BMS, übernimmt zwar wichtige Schutzfunktionen und soll unter anderem Über- und Tiefenentladung verhindern. Es ersetzt jedoch nicht den sachgemäßen Umgang mit dem Akku.
Dabei besteht kein Grund zur Panik: Nach Angaben der BGN sind Brände gemessen an der sehr großen Zahl eingesetzter Akkus selten. Entscheidend ist daher vor allem, vermeidbare Risiken durch falsches Laden, Lagern oder Beschädigungen zu reduzieren.
Warum das Thema Hotels und Restaurants besonders betrifft
Für Hoteliers und Gastronomen geht es längst nicht nur um Smartphones und Laptops. Akkubetriebene Werkzeuge, mobile Arbeitsgeräte sowie E-Bikes und E-Scooter erweitern das Einsatzspektrum.
Vor allem E-Bikes von Hotelgästen stellen Betriebe vor praktische Fragen. Die BGN greift diesen Fall in ihren Empfehlungen ausdrücklich auf: Soll ein E-Bike in einer Hotelgarage geladen werden, sollte ausschließlich das Originalladegerät verwendet werden. Zudem empfiehlt die Berufsgenossenschaft einen Brandmelder über den Ladepunkten.
Das fügt sich in den allgemeinen Brandschutz von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben ein. Die IHK Regensburg zählt zum betrieblichen Brandschutz in Hotels und Gaststätten unter anderem Brandschutzordnungen, freie Flucht- und Rettungswege sowie die Unterweisung des Personals. Auch mögliche Brandlasten sowie elektrische Geräte und Brandmeldeanlagen sollten regelmäßig betrachtet werden.
Für die Hospitality-Branche ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz: Das Laden von Akkus sollte nicht als beiläufiger Vorgang behandelt, sondern in das betriebliche Brandschutzkonzept integriert werden.
14 Tipps der BGN für einen sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus
Die Empfehlungen der BGN lassen sich auf viele Situationen im Hotel- und Restaurantalltag übertragen:
- Nur das vorgesehene Originalladegerät verwenden. Akku und Ladegerät sollten aufeinander abgestimmt sein.
- Defekte Ladegeräte und Akkus gegen Originalprodukte austauschen. Ungeeignete Ersatzprodukte können zusätzliche Risiken schaffen.
- Akkus nicht selbst öffnen oder reparieren.
- Auf die richtige Lagertemperatur achten. Die BGN empfiehlt einen Bereich zwischen 5 Grad Celsius und Zimmertemperatur. Frost und direkte Sonneneinstrahlung sollten vermieden werden.
- Kontakte schützen. Feuchtigkeit, Verschmutzungen und mechanische Beschädigungen gilt es fernzuhalten.
- Verbindung zum Ladegerät prüfen. Die Kontakte sollten sauber sein und einwandfrei miteinander verbunden werden.
- Einen geeigneten Ladeplatz wählen. Geladen werden sollte in trockener Umgebung, bei Raumtemperatur und auf einer nicht brennbaren Unterlage. Die BGN empfiehlt mindestens 30 Zentimeter Abstand zu brennbaren Gegenständen an den Seiten und 100 Zentimeter nach oben.
- Den Ladevorgang möglichst beobachten. Personen sollten sich währenddessen möglichst in der Nähe befinden.
- Nicht unbeaufsichtigt über Nacht laden. Dies gilt laut BGN insbesondere in Wohn- oder geschlossenen Räumen.
- Beim Transport eines E-Bikes den Akku möglichst entfernen. Regen, Stöße oder Streusalz können Schäden oder interne Kurzschlüsse begünstigen.
- Beim Laden in Hotelgaragen besondere Vorsicht walten lassen. Die BGN empfiehlt das Originalladegerät sowie einen Brandmelder über den Ladepunkten.
- Beschädigte oder aufgeblähte Akkus aussortieren. Sie sollten laut BGN im Freien oder in dafür geeigneten, entsprechend zugelassenen Behältern aufbewahrt werden.
- Von inoffiziellen Reparaturen absehen. Hat die Leistung eines Akkus alters- oder nutzungsbedingt stark nachgelassen, empfiehlt die BGN einen neuen Originalakku vom Hersteller.
- Alte und beschädigte Akkus fachgerecht entsorgen. Dafür kommen der Handel oder offizielle Rücknahmestellen infrage.
Ladeplätze gehören in die Gefährdungsbeurteilung
Mit einzelnen Verhaltensregeln allein ist es aus Sicht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nicht getan. Betriebe sollten den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und Brandschutzmaßnahmen anhand des jeweiligen Risikos festlegen. Mitarbeiter sollten darüber unterwiesen werden, wie Akkus und akkubetriebene Geräte transportiert, gelagert und geladen werden.
Gerade für Hotels und Restaurants ist dieser organisatorische Blick hilfreich. Wenn beispielsweise Akkus von Werkzeugen oder mobilen Geräten nach Betriebsschluss geladen werden, sollte vorher geklärt sein, wo der Ladevorgang stattfindet, wer ihn kontrolliert und welche Regeln für beschädigte Geräte gelten.
Fluchtwege sind kein Lagerplatz
Auch der Lagerort spielt eine Rolle. Die DGUV empfiehlt, Lithium-Ionen-Akkus möglichst separat und in einem durch Rauch- oder Wärmemelder überwachten, brandgeschützten Raum aufzubewahren. Flucht- und Rettungswege sind dafür ungeeignet. Zudem sollten Akkus trocken, frostfrei und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt gelagert werden.
Für Hotels ist dieser Aspekt besonders relevant: Flucht- und Rettungswege zählen ohnehin zu den zentralen Bereichen des betrieblichen Brandschutzes. Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass Betreiber diese Bereiche kontrollieren und mögliche Brandlasten reduzieren sollten.
Beschädigungen frühzeitig erkennen
Vor der Lagerung lohnt ein genauer Blick auf den Akku. Warnzeichen können laut DGUV unter anderem Verformungen, Verfärbungen, ungewöhnlicher Geruch, Erwärmung oder austretende Flüssigkeit sein. Auffällige oder beschädigte Energiespeicher sollten nicht einfach weiterverwendet oder erneut ans Ladegerät angeschlossen werden.
Eine einfache betriebliche Regel kann hier viel bewirken: Mitarbeiter sollten wissen, an wen auffällige Geräte gemeldet und wo sie bis zur weiteren Behandlung sicher aufbewahrt werden.
Was Hotels aus den Empfehlungen für Gäste ableiten können
Mit der wachsenden Bedeutung des Fahrradtourismus wird auch das Laden von E-Bike-Akkus für viele Beherbergungsbetriebe zum Servicethema. Die BGN-Empfehlungen liefern dafür einen wichtigen Orientierungsrahmen.
Aus den Hinweisen lässt sich für Hotels eine praxisnahe Konsequenz ableiten: Statt ungeregelter Ladevorgänge sollten möglichst definierte und kontrollierbare Ladebereiche vorgesehen werden. Für Hotelgaragen nennt die BGN ausdrücklich Originalladegeräte und Brandmelder über den Ladepunkten. Gleichzeitig rät sie davon ab, Akkus unbeaufsichtigt über Nacht in Wohn- oder geschlossenen Räumen zu laden.
Klare Hausregeln zum Umgang mit E-Bike-Akkus können deshalb sowohl Gästen als auch Mitarbeitern Orientierung geben. Dabei sollten die Vorgaben zum jeweiligen Gebäude, das Brandschutzkonzept und gegebenenfalls Anforderungen des Versicherers berücksichtigt werden.
Im Brandfall nicht improvisieren
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, steht der Personenschutz an erster Stelle. Nach den gemeinsamen Sicherheitshinweisen des Bundesverbands Technischer Brandschutz und der DGUV sollen Brände mehrerer oder größerer Lithium-Ionen-Akkus ausschließlich durch Einsatzkräfte der Feuerwehr bekämpft werden. Auch bei kleineren Akkus soll eine Brandbekämpfung durch Brandschutzhelfer nur auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und festgelegter Maßnahmen erfolgen.
Bei deutlicher Rauchentwicklung oder Gasfreisetzung soll der Gefahrenbereich verlassen werden. Die Hinweise warnen zudem ausdrücklich davor, Maßnahmen durchzuführen, die zu einer Eigengefährdung führen oder nicht ausreichend geübt wurden.
Für Hotels und Restaurants bedeutet das: Der Umgang mit einem Akkubrand sollte vor dem Ernstfall festgelegt sein. Ladeorte, Zuständigkeiten, Alarmierung, Evakuierung und die Einbindung der Brandschutzhelfer gehören damit ebenso auf den Prüfstand wie die Akkus selbst.
Vorbeugen statt reagieren
Lithium-Ionen-Akkus werden aus dem Alltag von Hotellerie und Gastronomie nicht mehr verschwinden. Das müssen sie auch nicht. Bei sachgerechtem Umgang ermöglichen sie komfortable mobile Geräte und neue Angebote rund um die E-Mobilität.
Die neuen BGN-Empfehlungen zeigen allerdings, dass vermeintliche Kleinigkeiten entscheidend sein können: das passende Ladegerät, ein nicht brennbarer Ladeplatz, Abstand zu brennbaren Materialien, die Kontrolle des Akkuzustands und klare Regeln für Mitarbeiter und Gäste.
Für Hoteliers und Gastronomen lohnt es sich deshalb, bestehende Lade- und Lagerplätze einmal systematisch zu überprüfen. Gerade dort, wo mehrere Akkus regelmäßig geladen werden oder Gäste eigene Energiespeicher mitbringen, kann eine einfache organisatorische Lösung verhindern, dass aus praktischem Komfort ein unnötiges Brandrisiko wird.
(BGN/ DGUV/ IHK/ SAHO)