Steuerentlastungen

7-Prozent-Mehrwertsteuer passiert Bundestag

Plenarsaal bei der Debatte Steueraenderungsgesetz 2025 bei der 47. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin, 04.12.2025
Der Bundestag hat Entlastungen für Gastronomen, Pendler und Ehrenamtler beschlossen. (Foto: © picture alliance / Flashpic | Jens Krick)
Eine weitere Hürde ist genommen: Der Bundestag hat Steuerentlastungen für Gastronomen und Pendler beschlossen – darunter die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants. Doch ob ein neues Gesetz mit den Steuerentlastungen tatsächlich kommt, ist noch offen.
Donnerstag, 04.12.2025, 12:00 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Gastronomen, Pendler und Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen: Den Ländern entgingen dadurch Steuereinnahmen, sie fordern deshalb eine Kompensation vom Bund. Im Bundesrat könnte es Mitte Dezember spannend werden. Was genau vorgesehen ist:

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. 

Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt

Ob es dann auch zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist dagegen offen. Branchenverbände hätten bereits angekündigt, dass sie die Entlastung nicht an die Gäste weitergeben werden, kritisierte die Linke. Das Schnitzel werde vielleicht nicht günstiger, dafür sei aber noch jemand da, der es brate, argumentierte die Union.

Dehoga begrüßt den Beschluss

Branchenverbände begrüßen die Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Der Dehoga sieht darin einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der gastronomischen Vielfalt und der für die Gesellschaft relevanten Begegnungsorte. Das neue Gesetz trage dazu bei, attraktive Innenstädte und ländliche Räume zu erhalten sowie die regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern. 

„Angesichts der dramatisch gestiegenen Kosten und der bevorstehenden Mindestlohnerhöhung ist dies eine zukunftsweisende Weichenstellung für die speisenorientierte Gastronomie“, sagt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, auf Anfrage von HOGAPAGE. Die Maßnahme stelle nicht nur die längst überfällige Steuergerechtigkeit her, sondern sichere Existenzen und Arbeitsplätze – sowohl in der Gastronomie als auch in der gastgewerblichen Zulieferindustrie. Sie stärke den Standort Deutschland und gebe der Branche den notwendigen Rückenwind für die kommenden Jahre

„Wir begrüßen den Beschluss des Bundestages, der sich am Donnerstag klar für die Änderung des Steueränderungsgesetzes aussprach“, betont Hartges. „So sieht Verlässlichkeit aus.“ Entscheidend sei die Begründung im Steueränderungsgesetz: Ziele sind die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche sowie die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen und Abgrenzungsschwierigkeiten. 

„Gastronomie ist der Motor, der unser Land lebendig und liebenswert macht, der Tourismus ermöglicht – und unverzichtbar ist für Daseinsvorsorge, Austausch und sozialen Zusammenhalt. Heute wichtiger denn je“, betont Hartges. „Nur einheitlich 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Essen sind fair und gerecht.“

Wo Spielräume vorhanden sind, würden Gastronomen diese nutzen für Investitionen in die Betriebe, attraktive Preisangebote, Sicherung von Arbeitsplätzen und faire Löhne. „Wir sind zuversichtlich, dass nun auch die letzte Hürde im Bundesrat am 19. Dezember genommen wird, betont Hartges abschließend.

Was im Bundesrat droht

Neben der Steuersenkung in der Gastronomie hat der Bundestag auch Entlastungen für Pendler beschlossen. So sollen Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit künftig mit einer Pauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich absetzen können.

Nach Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet. 

Die Entlastungen führen dazu, dass Bund und Länder mehrere Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen. Etwa die Hälfte davon tragen Länder und Kommunen – nach Rechnung des Bundesrats summieren sich die Ausfälle der Länder bis 2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 1,4 Milliarden. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund. 

Wenn das Gesetz am 19. Dezember im Bundesrat beraten wird, könnte es daher vorerst gestoppt werden: Die Länder könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch einmal nachzuverhandeln

Denn die Bundesregierung ist nicht zu einem Ausgleich bereit. „Es wird keine Kompensation des Bundes geben“, sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon im Oktober der „Bild“. Wer darauf bestehe, gefährde die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern und die Stärkung des Ehrenamts. „Ich glaube nicht, dass sie das riskieren wollen“, warnte der Vizekanzler.

(dpa/SAKL)

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