Restart

Bayern erlaubt wieder Feiern in Restaurants

Eine Feier in einem bayerischen Biergarten
In bayerischen Biergärten dürfen wieder Feiern mit bis zu 100 Personen stattfinden. (© Kzenon/stock.adobe.com)
Freude bei den Wirten: Ab 22. Juni sollen in bayerischen Gaststätten wieder Feiern stattfinden dürfen – mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien. Auch die Sperrstunde wird verlängert.
Dienstag, 16.06.2020, 10:36 Uhr, Autor: Thomas Hack

Nach wochenlangen Corona-Beschränkungen steht größeren privaten Feiern und Veranstaltungen in Bayern bald nichts mehr im Wege: Ab kommenden Montag (22. Juni) sollen in Gaststätten wieder Hochzeits- und andere Feiern stattfinden dürfen – mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien. Darauf verständigte sich der Koalitionsausschuss in München, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Inzwischen hat dies auch der Bericht aus der heutigen Kabinettsstizung bestätigt. Weiterhin untersagt bleiben dagegen öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.

Restaurants dürfen wieder bis 23 Uhr öffnen

Zugleich verständigten sich CSU und Freie Wähler demnach auf eine ganze Reihe weiterer Lockerungen: Gaststätten und Biergärten sollen ab 22. Juni 2020 bis 23 Uhr statt wie bisher nur bis 22 Uhr offen bleiben dürfen. Außerdem können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote ab 22. Juni 2020 wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.

Nicht zuletzt werden auch Busreisen im Freistaat wieder zugelassen. Für den Betrieb von Reisebusunternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten, wie sie auch für den Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr bestehen. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister in Bayern anpassen.
(lby/TH)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Ein Gericht
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Düsseldorfs Wirte wollen gegen Sperrstunde klagen

Immer mehr Gastronomen wehren sich gegen die Entscheidungen der Regierungen, was Sperrstunden anbelangt. Nun wollen Düsseldorfer Wirte vor Gericht ziehen.
Ein Kellner im Restaurant
Bilanz
Bilanz

„Corona-Regeln von Gästen akzeptiert“

Mehr als 90 Prozent aller Restaurantgäste haben Verständnis für die Corona-Regeln in den Lokalen. Dies macht eine aktuelle Umfrage des Dehoga deutlich.
Gäste in einem Restaurant
Rechtsratgeber
Rechtsratgeber

Was bei der Datenerfassung von Gästen zu beachten gilt

Die Gäste sind genervt, die Gastronomen überfordert, die Datenschützer alarmiert. Was müssen Gastwirte bei der Gästedatenerfassung wirklich beachten?
Die Terrasse eines Lokals
Restart nach Corona
Restart nach Corona

Wirte wollen Außengastronomie aufstocken

Nachdem aufgrund der Abstandsregeln das Platzangebot im Inneren der Restaurants verkleinert werden musste, fordern zahlreiche Gastwirte nun eine Vergrößerung der Außengastronomie.
Hubert Aiwanger
Exit-Strategie
Exit-Strategie

Aiwanger will Öffnungszeiten in der Gastro angleichen

Hubert Aiwanger sieht wenig Sinn darin, dass Innenräume von bayerischen Restaurants bis 22 Uhr öffnen dürfen, die Außenbereiche aber nur bis 20 Uhr. Dies soll sich jetzt ändern.
Gutachten
Gutachten

Schweizer Versicherungen müssen wegen Corona zahlen

Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirus verursachten Schäden aufkommen. Zu diesem Schluss gelangt ein Rechtsgutachten, einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
Kellner trägt Teller aus der Küche
Schutzkonzept steht fest
Schutzkonzept steht fest

Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden

Ab 11. Mai 2020 dürfen gastronomische Betriebe in der Schweiz unter speziellen Auflagen wieder öffnen: Das Branchen-Schutzkonzept unter Covid-19 liegt nun vor.