Sondernutzungsgebühr

Berlin erlässt Gebühren für Außengastronomie

Kellner bringt Speisen zu Restaurantgästen, die im Außenbereich sitzen
Berliner Bars und Restaurants wird auch im kommenden Jahr die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland erlassen. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Entlastung für Bars und Restaurants in Berlin: Auch im kommenden Jahr können Gastgeber ihre Gäste weiterhin auf Freiflächen bewirten, ohne dafür extra Gebühren zu bezahlen. 
Montag, 11.12.2023, 14:36 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Berliner Bars und Restaurants müssen im kommenden Jahr keine Gebühren zahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig herausstellen. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland werde ihnen erlassen, teilte die Senatskanzlei am Montag mit. 

Die Regelung gilt auch für Schausteller und Veranstalter, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft. Daraus resultierende Einnahmeverluste für die Bezirke werden vom Senat erstattet.

Erstattung von Sondernutzungsgebühren möglich

Laut Senatskanzlei können die Bezirksämter betroffenen Unternehmen in eigenem Ermessen auch Sondernutzungsgebühren erstatten, die in diesem Jahr ab Mai erhoben wurden. Auch in diesem Fall werde der Senat nachweislich entstandene Einnahmeausfälle kompensieren.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner sieht den Gebührenerlass als wichtige Unterstützung für die Branchen, denn die schwierigen Corona- Jahre wirkten immer noch nach. „Wir wollen mit dem Verzicht auf diese Einnahmen den Gastwirten und Schaustellern, dem Einzelhandel oder auch den kreativen Menschen in Berlin helfen, sich wieder zu stabilisieren“, erklärte der CDU-Politiker.

„Mit dieser Maßnahme wird es uns gelingen, Arbeitsplätze zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken.“ Berlin werde von einer lebendigen Gastronomie, vielfältigem Einzelhandel und bunten Volksfesten profitieren.

Mehrwertsteuererhöhung als neue Herausforderung

Bereits in der Corona-Zeit hatten Berliner Bezirke der Gastronomie Sondernutzungsgebühren erlassen.

Aktuell befürchtet die durch Corona und hohe Energiepreise gebeutelte Branche neue wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil die Mehrwertsteuer für Restaurantspeise ab dem 1. Januar wieder auf 19 Prozent angehoben wird. Derzeit liegt der Mehrwertsteuersatz bei 7 Prozent. Er war in den ersten Monaten der Corona-Pandemie Mitte 2020 zur Entlastung der Branche gesenkt worden.

(dpa/SAKL)

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