Überbrückungsgelder

Bundesregierung bessert bei Corona-Hilfen nach

Geld auf einem Tisch
Wie die Bundesminister jetzt entschieden haben, werden sowohl die Fördersummen als auch die Abschlagszahlungen für angeschlagene Betriebe erhöht. (©studio v-zwoelf/stock.adobe.com)
Nach scharfer Kritik hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, die Überbrückungshilfe III für angeschlagene Betriebe zu vereinfachen und die Höhe der Beträge anzupassen.
Mittwoch, 20.01.2021, 13:45 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die deutsche Bundesregierung will bei den Corona-Hilfen für Betriebe nachbessern, nachdem die Kritik aus verschiedenen Branchen zunehmend massiver geworden ist. „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, ließ Finanzminister Olaf Scholz (SPD) dieser Tage dazu verlauten. Damit schlägt Scholz den Kurs von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ein, der dazu erläuterte: „Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauf legen.“ Scholz zufolge soll es auch einen erweiterten Zugang zu den Hilfsgeldern geben, während der Höchstbetrag aufgestockt werden wird. Darüber hinaus sei auch eine Erhöhung der Abschlagszahlungen vorgesehen. Die Betriebe sollen monatlich eine Förderung erhalten, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vormonat erlitten haben.

Erhöhung von Fördersummen und Abschlagszahlungen

Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Betriebe nachweisen müssen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben – oder gar kurz vor der Schließung stehen – und vorzuweisen haben, dass der Umsatzrückgang mindestens 40 Prozent betragen hatte. An der Staffelung hingegen soll sich nichts ändern, d.h. je mehr Umsatzverluste, desto mehr Zuschüsse wird es geben. Die Höchstfördersumme der Überbrückungshilfe III soll statt bisher 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Betrieb und Monat erhöht werden. Auch die Abschlagszahlungen werden aufgestockt – von 50.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro für einen Fördermonat. (zdf.de/TH)

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