Coronapolitik

Gastro-Soforthilfen unter Beschuss

Ein Taschenrechner mit der Aufschrift Soforthilfe
Von den Soforthilfen in NRW sind Personalkosten ausgeschlossen. Dies erzürnt jetzt die Branchenvertreter. (©bluedesign/stock.adobe.com)
Da die Soforthilfen für die NRW-Gastronomie die Personalkosten ausschließen, prophezeit die Branche nun zahlreiche Insolvenzen.
Dienstag, 14.07.2020, 09:25 Uhr, Autor: Thomas Hack

Corona-Sofort-Hilfen für Gastronomen sind prinzipiell eine gute Sache. Doch aufgrund der engen Vorgaben seitens der Politik drohen nun zahlreiche Insolvenzen, wie unter anderem auch der Hotel- und Gastronomieverband Nordrhein prophezeit. Der Grund für diese Einschätzung: Weil die von Bund und Ländern gezahlten Soforthilfen unter anderem nicht zur Abrechnung von Personalkosten verwendet werden dürfen, stünden etliche Betriebe vor dem Aus, heißt es seitens des Dehoga. „Die nunmehr im Verfahren vorgesehene Ermittlung des Liquiditätsengpasses bringt viele Unternehmer in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen“, ließ der Branchenvertreter Henning Thomas Graf dazu verlauten.

Neues Überbrückungsprogramm berücksicht Personalkosten

Die Regelung, dass die Soforthilfen nicht für Personalkosten verwendet werden dürfen, sei allerdings nicht neu, entgegnete das Wirtschaftsministerium. Dies sei von Beginn der Auszahlungen an so festgelegt gewesen. Man sei aber im weiteren Austausch mit dem Bund sowie Verbänden, um offene Fragen und Probleme zu klären. Anders angelegt sei außerdem das neu aufgelegte Überbrückungsprogramm, das auch Personalkosten berücksichtige. Empfänger der Soforthilfen müssen nachträglich nachweisen, wie groß ihre Umsatzeinbußen während der Corona-Krise tatsächlich gewesen sind und überschüssige Gelder zurückzahlen.  (lnw/TH)

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