Recht

Mit dem Bistro-Tisch in die Illegalität – Kommunen regeln Außengastronomie unterschiedlich

Heizstrahler
© dpa
Wenn Gastronomen im Herbst ihren Gästen draußen ein gemütliches Plätzen vor dem Lokal schaffen wollen, setzen sie sich schnell über geltendes Recht hinweg. Denn was auf Fußwegen und in Fußgängerzonen erlaubt ist, handhaben beispielsweise die Kommunen in Hessen völlig unterschiedlich, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Dienstag, 01.11.2016, 12:44 Uhr, Autor: Daniela Müller

Die Sondernutzungssatzungen dort regeln exakt, was Wirte auf den Gehwegen vor ihren Läden dürfen und was nicht. Zudem gibt es oft zusätzliche Gestaltungsleitlinien. Frankfurt hat einen solchen Leitfaden gemeinsam mit Gastronomen und Interessensvertretern entwickelt. Darin heißt es unter anderem: „Aus straßenrechtlichen sowie stadtgestalterischen Erwägungen sind grundsätzlich keine Zelte beziehungsweise feste gebäudeähnliche oder zeltartige Auf- und Umbauten gestattet.“ Auch Stromzuführungen auf dem Gehweg, Podestbauten oder die Verlegung von Terrassendielen oder Kunstrasen sind in der Mainmetropole verboten.

Deutlich restriktiver geht die Stadt Oberursel im Hochtaunus vor. Dort haben die Stadtverordneten Anfang Oktober einstimmig eine Verschärfung der Sondernutzungssatzung für die Kernstadt beschlossen. Mit der Überarbeitung will die Stadt nach eigenen Angaben erreichen, „dass das Erscheinungsbild der Fußgängerzone attraktiver wird“. Aktuell prägten dort „einfache Einrichtungsgegenstände, unterschiedliche Bodenbeläge und Warenträger sowie grelle Schirme“ das Bild.

Oberursel verbietet Plastikstühle und grelle Farben
Nach dem neuerlichen Beschluss sind künftig in der Taunusstadt als Überdachung nur noch höchstens drei Meter große Sonnenschirme „mit textiler Bespannung in gedeckten Farben zulässig“.
Bierzeltgarnituren, Partyzelte, Getränkeautomaten, billige Plastikstühle oder gar Wühltische werden komplett verboten. „Gleichzeitig werden die betroffenen Geschäftsinhaber stärker in die Pflicht genommen, im direkten Umfeld ihres Geschäftes regelmäßig für mehr Sauberkeit zu sorgen“, sagt eine Sprecherin der Stadt.

Andernfalls droht die Kommune mit der Entziehung der Nutzungserlaubnis. Dass sich Städte mit allzu strengen Richtlinien und Kontrollen finanziell ins eigene Fleisch schneiden, räumt man vielerorts unumwunden ein. „Wenn man das allzu streng macht, würde man Gastronomen einen Teil ihrer wirtschaftlichen Grundlage nehmen“, resümiert auch der Frankfurter Verkehrsdezernent. Und das würde den Städten letztlich sinkende Gewerbesteuereinnahmen bescheren.

Die Kommunen-Kasse soll weiter klingeln
Weitere Folge: Jede Art von Sondernutzung öffentlicher Flächen spült Gebühren in die Stadtkassen. „Das ist nicht wenig“, stellt ein Sprecher des Darmstädter Ordnungsamtes fest. So fordert zum Beispiel Frankfurt von den Gastronomen jährlich zwischen 15 und 24 Euro pro Quadratmeter bewirtschaftete Außenfläche, wie aus der im Internet veröffentlichten Gebührenliste hervorgeht.

Daher zeigen die großen hessischen Städte zumindest in dieser Hinsicht ungewohnte Einigkeit: Beschwerden aufgebrachter Bürger über ausufernde Außengastronomie, Zelte und Zäune auf Bürgersteigen seien die Ausnahme, heißt es einvernehmlich unter anderem aus Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt.  (dpa/dm)

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