Thüringer Dehoga-Chef hält Reservierungsgebühr im Restaurant für legitim
Der Chef des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Thüringen, Dirk Ellinger, hält Anzahlungen oder eine verrechenbare Reservierungsgebühr in Gaststätten und Restaurants für legitim. „Wenn vorbestellte Plätze oder Tische leer und der Wirt auf seinen Kosten vielleicht für eine aufwendige Bestellung sitzen bleibt, ist das nicht in Ordnung“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Ob ein Betrieb Anzahlungen bei Tischreservierungen verlangt, entscheide letztlich jeder Gastronom selbst. Der Trend, den es bundesweit schon länger vor allem in größeren Städten und der gehobenen Gastronomie gebe, werde in Thüringen verstärkt diskutiert.
Anzahlung im Restaurant: vor allem bei Feiertagen und Gruppen
Ellinger kann sich vorstellen, dass Wirte an Tagen mit hoher Nachfrage oder bei festen Menüs eine Anzahlung verlangen. Als Beispiele nennt er die traditionelle Martinsgans oder das Weihnachtsessen mit mehreren Gängen. Das gelte ebenso für Reservierungen kleinerer oder größerer Gruppen.
„Wenn die Gäste in diesen Fällen nicht kommen, ist das immer ein Problem.“ Zudem könnten reservierte Tische an Feiertagen kaum weitergegeben werden, da es dann so gut wie keine Laufkundschaft gebe. „An normalen Tagen ist das etwas anderes, vor allem in den Städten mit einer guten Nachfrage.“
In Thüringen sind Anzahlungen bisher nicht die Regel
Nach Einschätzung des Verbandsgeschäftsführers sind Anzahlungen bei größeren Reservierungen oder an Feiertagen in Thüringen bislang nicht die Regel. „Das ist bisher nicht weit verbreitet. Gott sei Dank.“
Die Mehrheit der Gäste im Freistaat halte sich an die Spielregeln, erscheine zur Reservierung oder sage rechtzeitig ab. Allerdings habe Ellinger auch schon von drastischen Fällen gehört: Gäste hätten für größere Familienfeiern in mehreren Restaurants gleichzeitig reserviert und so für hohe Ausfallkosten durch nicht wahrgenommene Reservierungen gesorgt.
Reservierungsgebühr erfordert klare Regeln
Wichtig seien eindeutige Regeln, an die sich Gäste und Gastgeber halten. „Eigentlich ist eine Reservierung eine Gefälligkeitsvereinbarung“, sagte Ellinger. Bei Online-Buchungen sei sie in der Regel recht anonym.
Sollten Vorauszahlungen verlangt werden, brauche es nach seiner Einschätzung klare Festlegungen, auch zu den Stornierungsmöglichkeiten. Ausnahmen könne er sich für Stammgäste vorstellen. Eine weitere Möglichkeit seien Reservierungsgebühren, die verrechnet würden.
Dehoga zieht relativ positive Sommerbilanz
Die zurückliegende Sommersaison sei für das Thüringer Gastgewerbe relativ positiv verlaufen, schätzte Ellinger ein. Ähnlich fiel die Bewertung der Thüringer Tourismus GmbH aus. Allerdings gebe es regionale Unterschiede.
„Die Mehrwertsteuersenkung hat dem Gastgewerbe geholfen“, sagte Ellinger. Dadurch habe der Kostenanstieg durch hohe Energiepreise und gestiegene Personalausgaben gedämpft werden können.
Nach einer Verbandsumfrage bewerteten mehr als 83 % der befragten Betriebe in Thüringen die Steuerentlastung als entscheidend für ihre wirtschaftliche Stabilität. Für rund die Hälfte sei sie demnach sogar existenzsichernd.
Nach Angaben des Dehoga gibt es im Freistaat derzeit rund 4.200 gastgewerbliche Unternehmen, darunter viele Familienbetriebe. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter bezifferte der Verband auf mehr als 22.000. Hinzu kämen rund 16.000 geringfügig beschäftigte Mitarbeiter. Der Jahresumsatz des Thüringer Gastgewerbes liege bei etwa 1,5 Milliarden Euro.
(dpa/ SAHO)