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Check-in: Welche persönlichen Daten Hotels abfragen dürfen

Zwei Reisende beim Check-In an der Rezeption im Hotel
Wer in Deutschland in ein Hotel eincheckt, muss in der Regel erstmal ein Dokument mit persönlichen Daten ausfüllen. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Seit 2025 gilt für deutsche Staatsbürger bei Übernachtungen in inländischen Hotels, Hostels oder Ferienwohnungen keine behördliche Meldepflicht mehr. Für Hoteliers bedeutet das jedoch nicht, dass sie auf die Erhebung von Gästedaten verzichten müssen – im Gegenteil.
Mittwoch, 27.08.2025, 08:15 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Welche Informationen Hotels als Beherbergungsbetrieb abfragen dürfen oder sogar müssen, hängt von der Herkunft der Gäste und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

Ausländische Gäste: Pflichtangaben bleiben bestehen

Für ausländische Staatsangehörige gilt laut dem Hotelverband Deutschland (IHA) eine Ausweispflicht mit amtlichem Identitätsnachweis. Sie müssen beim Check-in oder bereits vorab einen Meldeschein ausfüllen, der folgende Daten enthält:

  • Datum der Ankunft und voraussichtliche Abreise
  • Vor- und Familiennamen
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Zahl und Staatsangehörigkeiten der mitreisenden ausländischen Gäste
  • Seriennummer des gültigen Passes oder Passersatzpapiers

Das gilt für deutsche Gäste

Für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht seit dem 1. Januar 2025 keine behördliche Meldepflicht mehr bei Übernachtung in einer deutschen Beherbergungsstätte. Dennoch dürfen Hotels, Hostels und Ferienwohnungsanbieter laut IHA auch weiterhin Daten erheben – gestützt auf den Hotelaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag.

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Das ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern in vielen Fällen auch notwendig: Und zwar zum einen, falls nach Abreise noch offene Forderungen bestehen – etwa aufgrund einer unbezahlten Rechnung, eines verschmutzten oder verwüsteten Zimmers. Und zum anderen, weil zahlreiche Beherbergungsbetriebe in einem Kur- oder Erholungsort liegen und dort gemäß Kommunalabgabengesetz des Landes Kurtaxe, Bettensteuer oder ähnliches fällig werden kann. Dafür ist eine Meldung sämtlicher Gästeankünfte bei der jeweiligen Gemeinde erforderlich.

Welche Daten in diesen Fällen weitergegeben werden müssen, legen die jeweiligen Gemeinden fest. Grundsätzlich ist die Abfrage einer Rechnungsadresse beim Check-in zulässig. Weitere Daten dürfen nur dann erhoben werden, wenn sie zur Erfüllung des Vertrags zwingend erforderlich sind.

Wichtiger Hinweis: Keine Nutzung für Werbung

Erhobene Daten dürfen ausschließlich für Vertragszwecke und gesetzliche Anforderungen genutzt werden. Eine spätere Verwendung für Werbezwecke ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Ausweispflicht für deutsche Gäste?

Eine allgemeine Ausweispflicht für deutsche Staatsbürger besteht im Hotel nicht. Hoteliers können im Rahmen ihres Hausrechts aber selbst entscheiden, ob sie Gäste ohne Ausweis akzeptieren. Allerdings darf ein einmal geschlossener Beherbergungsvertrag nicht ohne sachlichen Grund nachträglich aufgehoben werden, betont der IHA.

(dpa/SAHO)

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