Sammelklage

Gericht genehmigt Beweissicherung gegen Booking.com

Booking.com
Booking.com steht im Zusammenhang mit der europaweiten Sammelklage von Hotels und Hotelverbänden erneut unter Druck. (Foto: © daily_creativity/stock.adobe.com)
Die Sammelklage europäischer Hotelverbände gegen Booking.com erreicht eine neue Stufe. Ein Gericht in Amsterdam hat nun Maßnahmen zur Sicherung wichtiger Beweise genehmigt.
Freitag, 08.05.2026, 14:08 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Im Zusammenhang mit der europaweiten Sammelklage gegen Booking.com hat die Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA) nach eigenen Angaben mehrere gerichtliche Maßnahmen zur Beweissicherung eingeleitet. Unterstützt wird die Sammelklage unter anderem vom Hotelverband Deutschland (IHA), dem europäischen Dachverband HOTREC sowie 30 weiteren Hotelverbänden in Europa.

Nach Angaben der SHCA erteilte das Bezirksgericht Amsterdam am 1. Mai 2026 auf Antrag der SHCA die Erlaubnis, unter anderem alle Rechnungen, die Booking.com vor 2018 an Tausende von Hotelpartnern in ganz Europa ausgestellt hat, zu beschlagnahmen und damit deren Verschleierung zu verhindern. Am 4. Mai 2026 habe der Gerichtsvollzieher, unterstützt durch IT-Spezialisten, mit der Vollstreckung der Beschlagnahme in den Räumlichkeiten der Booking.com-Zentrale in Amsterdam begonnen.

Gleichzeitig habe die SHCA beim Bezirksgericht Amsterdam einen Antrag auf Offenlegung gestellt, um Zugang zu den relevanten Daten und Informationen zu erhalten. Die SHCA habe außerdem beantragt, dass Führungskräfte von Booking.com in einer vorläufigen Zeugenvernehmung angehört werden, um Klarheit darüber zu erlangen, warum Booking.com den bisherigen Zugang der Hotels zu diesen Beweismitteln gesperrt hat und warum.

Mehr als 15.000 Hotels beteiligt

Die SHCA hat eine europaweite Sammelklage auf Schadenersatz gegen Booking.com eingereicht. Das erste Hauptverfahren wurde am 31. Januar 2026 eingeleitet und am 6. Mai 2026 offiziell beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht.

Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich zur Teilnahme angemeldet. Die Klage zielt darauf ab, eine Entschädigung für finanzielle Verluste zu erwirken, die Booking.com europäischen Hoteliers durch die Auferlegung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln und die Erhebung überhöhter Provisionen zugefügt hat.

Hotels verloren Zugriff auf ältere Rechnungen

Laut SHCA konnten Hotels bis 2025 über ihre Booking.com-Extranet-Konten ohne Einschränkungen auf ältere Rechnungen zugreifen. Danach sei der Zugang ohne Vorankündigung gesperrt worden. 

Allerdings seien finanzielle Details der betreffenden Transaktionen über die Booking.com-Plattform für Reisende weiterhin verfügbar, die vor 2018 in diesen Hotels übernachtet haben. Gleichzeitig argumentiere Booking.com, dass Hotels diese Rechnungen zur Begründung ihrer individuellen Schadenersatzansprüche vorlegen müssten.

Die Dokumente gelten laut SHCA tatsächlich als wichtige Grundlage für die Ermittlung durch die Wettbewerbsökonomen der SHCA, um zu ermitteln, in welcher Höhe Booking.com den Hotels (zu) hohe Kommissionen berechnet hat.

"Genug des Hinhaltens und Behinderns"

Vor diesem Hintergrund reichten die Anwälte der SHCA am 29. April 2026 beim Bezirksgericht Amsterdam einen Antrag auf Beweissicherung ein, der unter anderem auf die Sicherung der relevanten Rechnungen abzielte. Zwei Tage später, am 1. Mai 2026, gab das Gericht dem Antrag statt. Am 4. Mai, begann der von der SHCA beauftragte Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Beschlagnahme.

Mit dieser Maßnahme hat die SHCA verhindert, dass Booking.com die historischen Rechnungen der Hotels unter Verschluss hält. Die SHCA strebt nun die Offenlegung der relevanten Daten und Informationen an, damit diese zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der Hotels im Hauptverfahren gegen Booking.com verwendet werden können, das nun offiziell vor dem Bezirksgericht Amsterdam anhängig ist.

„Es ist bedauerlich, dass wir zur Sicherung unserer berechtigten Ansprüche gegenüber Booking.com externe Hilfe in Anspruch nehmen müssen“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). "Aber es ist nun eindeutig genug des Hinhaltens und Behinderns gewesen."

(IHA/SAKL)

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