Reiserecht

Hotels dürfen Reservieren von Liegen verbieten

vor einem Pool stehen fünf Liegen, die alle mit bunten Handtüchern belegt sind
Viele Urlauber reservieren sich die Liegen am Pool bereits ganz in der Früh. (Foto: © hetwig/stock.adobe.com)
Vor dem Frühstück schnell am Pool vorbeigehen und schon einmal die besten Liegen mit den eigenen Handtüchern besetzen: Weil das unter Gästen Konflikte auslösen kann, schieben Hotels der Liegen-Reservierung teils einen Riegel vor. Doch dürfen sie das?
Montag, 28.07.2025, 13:27 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Handtuch drauf – meins! Urlauber liefern sich teils bizarre morgendliche Wettrennen, um sich die besten Liegen am Pool zu sichern. Streit ist da vorprogrammiert. Aber wie ist die rechtliche Lage von Seiten der Hotels?

Regelung in der Hausordnung

Roosbeh Karimi, Rechtsanwalt und Fachmann für Reiserecht, erklärt, dass Hotels Liegen-Reservierungen verbieten dürfen. „Das Hotel kann so etwas in der Hausordnung festlegen.“ Ihm zufolge dürfte das inzwischen sogar eher übliche Praxis als Ausnahme sein.

Praktisch kann die Regel so umgesetzt werden, dass Handtücher nach einer gewissen Zeit von ungenutzten Liegen entfernt und an einem festgelegten Ort verstaut werden – etwa, wenn Urlauber eine halbe Stunde nicht anwesend sind. „Dann muss man sich das Handtuch abholen und wieder eine neue Liege suchen“, sagt Karimi.

Reservierungsverbot nicht umgesetzt? Gericht sieht Reisemangel

Übrigens: Gibt es solch eine Regel, wird sie aber vom Hotel nicht umgesetzt, kann darin ein Reisemangel liegen. Das Amtsgericht Hannover sprach Rhodos-Urlaubern in so einem Fall eine Minderung des jeweiligen Reisetagespreises in Höhe von 15 Prozent zu. So bekamen sie gut 320 Euro des gezahlten Reisepreises von 5.260 Euro als Entschädigung zugesprochen.

Sie hatten sich bei Hotel und bei Reiseleitung beschwert, dass das im Hotel geltende Reservierungsverbot nicht eingehalten wurde – die Urlauber hatten sie daran gehalten, dadurch aber am Tag keine Liegen mehr bekommen. Das Gericht sah darin einen Reisemangel.

Was hingegen allgemein nicht als Reisemangel gilt: wenn die Anzahl der Liegen geringer als die der Hotelgäste. Das Verhältnis muss aber angemessen sein.

(dpa/SAHO)

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