Rechtsstreit

Nach EuGH-Urteil: Booking.com droht Niederlage vor deutschem Gericht

Booking.com nutzt neben „Buchung abschließen“ auch „Buchen“ oder „Jetzt buchen“. (Foto: © PixieMe/stock.adobe.com)
Booking.com nutzt neben „Buchung abschließen“ auch „Buchen“ oder „Jetzt buchen“. (Foto: © PixieMe/stock.adobe.com)
„Buchung abschließen“: Geht aus dieser Formulierung hervor, dass Verbraucher ein Hotelzimmer zahlungspflichtig buchen? Nun hat sich der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage befasst. 
Donnerstag, 07.04.2022, 15:43 Uhr, Autor: Martina Kalus

Der Internet-Plattform Booking.com droht in einem Rechtsstreit über die Online-Buchung von Hotelzimmern eine Niederlage vor einem deutschen Gericht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte am Donnerstag in einem Urteil klar, dass Verbraucher beim Abschließen einer Buchung anhand der entsprechenden Schaltfläche eindeutig verstehen müssten, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Booking.com verwendet dafür die Formulierung „Buchung abschließen“. Die Richter erklärten, dass nun das deutsche Gericht prüfen müsse, ob der Begriff „Buchung“  im deutschen Sprachgebrauch und der Vorstellung des Verbrauchers mit einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht werde.

Hotelverband Deutschland begrüßt das Urteil

Verbraucherschützer und der Hotelverband Deutschland begrüßten das Urteil und sehen darin mehr Rechtssicherheit beim Buchen im Internet. Das Amtsgericht Bottrop, das den EuGH angerufen hat, hatte seine Haltung mit Blick auf die Eindeutigkeit des Worts „Buchung“ bereits zum Ausdruck gebracht. Im EuGH-Urteil heißt es, das Gericht sei der Ansicht, „dass der Begriff „Buchung“ in den Worten „Buchung abschließen“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine „unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung“ verwendet werde“.

Nach EU- und deutschem Recht sind „zahlungspflichtig bestellen“ und entsprechend eindeutige Formulierungen in Ordnung. Booking.com nutzt neben „Buchung abschließen“ auch etwa „Buchen“ oder „Jetzt buchen“.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Fall, bei dem ein Kunde über Booking.com vier Doppelzimmer für fünf Nächte in einem Hotel im niedersächsischen Krummhörn-Greetsiel reservieren wollte und auf die Schaltfläche „Buchung abschließen“ klickte – dann jedoch nicht in dem Hotel erschien. Die Eigentümerin des Hotels verklagte den Verbraucher auf Stornierungskosten in Höhe von 2.240 Euro. Weil er nicht zahlte, klagte sie vor Gericht.

„Mit dem heutigen EuGH-Urteil sind die Rechte der Verbraucher gestärkt worden“, sagte Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. «Das ist eine sehr gute Entscheidung.“ Der EuGH habe deutlich gemacht, dass es bei der Buchung ausschließlich auf die Beschriftung der entsprechenden Schaltfläche ankomme – und nicht auf den restlichen Aufbau der Internetseite. Das mache die Rechtslage eindeutiger. In dem konkreten Fall vor dem Amtsgericht Bottrop bedeute dies wohl, dass kein Vertrag zustande gekommen sei.

Der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, Markus Luthe, begrüßte das EuGH-Urteil ebenfalls. „Der Button zum Abschluss der Buchungsstrecke von Booking.com ist uns schon länger ein Dorn im Auge“, schrieb Luthe am Donnerstag in einem Blog des Verbands. „Jetzt kommt es noch auf die semantische Interpretation des Amtsgerichts Bottrop an, ob der bisherigen Buchungsstrecke von Booking.com in Deutschland Rechtsverbindlichkeit zukommt oder nicht. Verbraucher wie Hoteliers haben einen Anspruch auf Klärung!“

(dpa/MK)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Mann bucht Hotel via Laptop
Umfrage
Umfrage

Wie buchen Gäste am liebsten ihr Hotel?

Hotelübernachtungen werden von Gästen weltweit zu rund 98 Prozent online gebucht. Aber wo und wie buchen deutsche Gäste am liebsten? Und welche Rolle spielen die Zahlungsoptionen dabei? Eine aktuelle Studie von Planet gibt Aufschluss darüber. 
Booking.com
Untersagung
Untersagung

Booking darf eTraveli nicht übernehmen

Die Europäische Kommission hat offiziell die Übernahme der eTraveli Group durch Booking Holdings untersagt. HOTREC und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen die Entscheidung. 
Das weltberühmte Schloss Neuschwanstein.
Rechtsstreit
Rechtsstreit

Explorer Hotel Neuschwanstein: Urteil im Namensstreit gefallen

Das Schloss Neuschwanstein ist wohl das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neuschwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern auch eine geschützte Marke. Muss ein Hotel deswegen auf den Namenszusatz „Neuschwanstein“ verzichten?
Hotel Adlon
Klage gescheitert
Klage gescheitert

Hotel Adlon: Hintergründe zum Gerichtsurteil

Der Name Adlon steht für einen Mythos. Die Geschichte des Luxushotels ist seit vielen Jahren facettenreich. Nun kommt ein weiteres Kapitel vor Gericht dazu. Es wird wohl nicht das letzte bleiben.
Best Western Plus Hotel Alpenhof in Oberstdorf
Umfrage
Umfrage

Best Western ist beliebteste Hotelmarke

Im Brand Travel Ranking des Marktforschungsunternehmens Yougov für Deutschland belegt Best Western Platz drei. Damit ist das Unternehmen hinter den globalen Branchengrößen Booking.com und TUI die beliebteste Hotelgruppe der Deutschen. 
Negative Bewertungen
BGH-Urteil
BGH-Urteil

Reiseportal muss Echtheit von Hotel-Bewertungen überprüfen

Laut einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs haben Hotels Anspruch auf Löschung einer negativen Kundenmeinung auf Bewertungsportalen, wenn sie die Echtheit der Bewertung anzweifeln. Dabei reicht die Behauptung, dass es keinen Kontakt zwischen dem vermeintlichen Gast und dem Hotel gegeben habe.
Touristenpaar studiert eine Stadtkarte
Niedersachsen
Niedersachsen

„Gäste holen nach, was Anfang der Saison nicht möglich war“

In vielen Urlaubsorten war während des Sommers kaum ein freies Bett zu finden. Geht der Boom nun so weiter? Die Buchungslage stimmt Touristiker zwischen Harz und Küste auch für den Herbst optimistisch.