Kündigung

Novum Hospitality beendet Pachtvertrag für Garner Hotel Rüsselsheim

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Novum Hospitality hat den Pachtvertrag für das Garner Hotel in Rüsselsheim fristlos beendet. (Foto: © IHG Hotels & Resorts)
Die Novum Hospitality hat den Pachtvertrag für das Garner Hotel in Rüsselsheim mit sofortiger Wirkung gekündigt. Das Unternehmen begründet diesen Schritt mit gravierenden Mängeln an der Trinkwasserinstallation.
Montag, 27.07.2026, 13:28 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Das Garner Hotel in Rüsselsheim ist seit vergangenem Donnerstag geschlossen. Grund sind wiederholt festgestellte Legionellen im Wasser, wie die Tagesschau unter Berufung auf die Zeitung Main-Spitze berichtet.

Die Betreibergruppe Novum Hospitality hat inzwischen bestätigt, dass der Pachtvertrag mit dem Hauseigentümer, einem Fonds, gekündigt wurde und der Hotelbetrieb an diesem Standort dauerhaft eingestellt wird. Der Pachtvertrag werde „aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos mit sofortiger Wirkung beendet“, teilte das Unternehmen mit. Eine Wiederaufnahme sei nicht vorgesehen.

Das Garner Hotel in Rüsselsheim verfügt über mehr als 150 Zimmer. Nach Angaben der Novum Hospitality gehen durch das Aus 14 Arbeitsplätze verloren. Das Unternehmen habe in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Betriebsrat und dem Gesamtbetriebsrat intensiv an Lösungen für die betroffenen Mitarbeiter gearbeitet. Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern sollen noch in dieser Woche stattfinden. Die Novum Hospitality zeigt sich zuversichtlich, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen sozialverträgliche und faire Lösungen zu finden.

Mängel konnten nicht behoben werden

Als Grund für die außerordentliche Kündigung nennt die Novum Hospitality schwerwiegende Mängel an der Immobilie, die über einen längeren Zeitraum nicht beseitigt wurden. Mehrere technische Untersuchungen und unabhängige Sachverständigengutachten hätten im Garner Hotel in Rüsselsheim erhebliche Mängel sowie gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Trinkwasserinstallation dokumentiert, wie die Novum Hospitality erläutert. Da die Probleme nicht behoben werden konnten, sei die Schließung zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter notwendig.

„Die Entscheidung zur außerordentlichen Kündigung erfolgte erst, nachdem sämtliche Möglichkeiten geprüft worden waren, den Hotelbetrieb unter sicheren Bedingungen fortzuführen. Ein Weiterbetrieb der Immobilie war unter diesen Umständen aus Sicht von Novum Hospitality nicht länger verantwortbar“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung der Novum Hospitality

Bereits zuvor hatte das Gesundheitsamt aufgrund einer starken Belastung des Wassers mit Legionellen ein Duschverbot verhängt. Die Bakterien können unter anderem schwere Lungenentzündungen auslösen. Im schlimmsten Fall kann eine Infektion lebensbedrohlich verlaufen.

Der Kündigung gingen nach Angaben der Novum Hospitality über einen längeren Zeitraum zahlreiche schriftliche Aufforderungen zur Mängelbeseitigung, technische Begutachtungen und intensive Bemühungen zum Erhalt des Hotelbetriebs voraus. Da keine nachhaltige Behebung der festgestellten Probleme erreicht worden sei, 

Der außerordentlichen Kündigung gingen nach Angaben der Novum Hospitality über einen längeren Zeitraum zahlreiche schriftliche Aufforderungen zur Mängelbeseitigung, technische Begutachtungen sowie intensive Bemühungen voraus, den Hotelbetrieb aufrechtzuerhalten. Nachdem keine nachhaltige Beseitigung der festgestellten Mängel erreicht werden konnte, habe sich die Novum Hospitality zur Betriebseinstellung und zur Kündigung des Pachtverhältnisses gezwungen gesehen.

Schaden im Millionenbereich

Der Kreis Groß-Gerau teilte mit, dass bereits in früheren Jahren Legionellenbefunde in dem Haus aufgetreten sind. Ein Gutachten durch ein Ingenieurbüro hatte im Mai laut dem Kreis „gravierende Mängel in der Gebäudewasserversorgungsanlage“ aufgezeigt. Zwischen dem Gesundheitsamt und dem Betreiber habe es intensiven Kontakt gegeben. 

Der Kreis bezeichnete die Schließung aus Sicht des Gesundheitsschutzes als „folgerichtige Entscheidung des Betreibers, da ohne Sanierung der Gesundheitsschutz nicht dauerhaft gewährleistet werden kann“.

Die Novum Hospitality lässt nun sämtliche rechtlichen Ansprüche prüfen. Dazu zählen nach Angaben des Unternehmens insbesondere zivilrechtliche Ansprüche sowie weitere rechtliche Schritte. Mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen habe der Hotelbetreiber mehrere externe Rechtsanwaltskanzleien beauftragt.

Die konkrete Höhe eines möglichen Schadens ist noch Gegenstand der laufenden rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung. Nach einer vorläufigen internen Einschätzung könnte sich der entstandene Schaden auf einen Betrag im Millionenbereich belaufen.

(Tagesschau/Novum Hospitality/SAKL)

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