Sanierungsverfahren

Revo Hospitality Group stabilisiert Hotels nach Insolvenz

Hilton Garden Inn Innsbruck
Das Hilton Garden Inn Innsbruck ist eines der von der Insolvenz betroffenen Hotels. (Foto: © Revo Hospitality Group)
Vor rund zwei Wochen hat die Revo Hospitality Group Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Nun äußert sich der Hotelbetreiber zur aktuellen Lage – und spricht von stabilisierten Betrieben und ersten positiven Signalen.
Freitag, 06.02.2026, 09:28 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Nach dem Bekanntwerden der Insolvenz für rund 140 Gesellschaften gibt die Revo Hospitality Group ein Update zur aktuellen Situation. Nach Angaben der Gruppe konnten die Geschäftsbetriebe der insolventen Hotels stabilisiert werden. Die Häuser würden geöffnet bleiben und könnten uneingeschränkt gebucht werden. Nach einigen Tagen Unterbrechung könnten somit nun auch auf der Plattform booking.com alle insolventen Hotels wieder gebucht werden.

Vor rund zwei Wochen hatte die Revo Hospitality für insgesamt etwa 140 Einzelgesellschaften der Gruppe beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. In Deutschland und Österreich sind davon rund 125 Hotels betroffen. Seit Bekanntwerden der Insolvenz war bereits geplant, den operativen Betrieb der Häuser mit allen rund 5.500 Mitarbeitern weiterzuführen.

Insolvenzgeld ausgezahlt

Ein großer Erfolg für die Revo Hospitality ist die Auszahlung des Insolvenzgelds. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit das Insolvenzgeld bis einschließlich März genehmigt hatte, wurden die Januar-Gehälter an die betroffenen rund 5.500 Mitarbeiter ausgezahlt, wie das Unternehmen bekannt gibt. Die Sanierung in Eigenverwaltung würde dabei von Lieferanten und Mitarbeiter unterstützt. 

"Seit Anmeldung der Insolvenz vor rund zwei Wochen haben wir zahlreiche Gespräche mit Partnern, Lieferanten und Mitarbeitern geführt und Abläufe neu geordnet. Nahezu alle Beteiligten unterstützen eine nachhaltige Sanierung, um die wirtschaftlichen Probleme bis zum Sommer zügig zu lösen. Lieferanten beliefern uns weiter und die Mitarbeiter arbeiten sehr engagiert, um unsere Gäste bestens zu bedienen", erklärte Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser von GT Restructuring, der zusammen mit seinem Kollegen Dr. Benedikt de Bruyn für die Dauer der Eigenverwaltung zum Geschäftsführer der entsprechenden Gesellschaften berufen wurde.

Sachwalter eingesetzt, Investoren zeigen Interesse

Als vorläufige Sachwalter setzte das Amtsgerichts Charlottenburg Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini von Görg für die H-Hotels und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von Flöther & Wissing für die weiteren Hotels der Gruppe ein, die die Eigenverwaltung überwachen.

"Wir erhalten zahlreiche Anfragen von Investoren und führen bereits erste Gespräche. Auch ein international renommierter Berater für den M&A Prozess wurde bereits beauftragt. Sowohl bestehende wie neue Partner sind an den Hotels interessiert und wollen sich engagieren„, erklärt Rechtsanwalt Dr. Benedikt de Bruyn. “Deshalb sind wir sehr zuversichtlich, die Gesellschaften wieder solide und wettbewerbsfähig aufzustellen, damit sie zeitnah die Eigenverwaltung verlassen können."

(HRG Hospitality/SAKL)

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