Insolvenzschutz gefordert

Air Berlin stoppt Entschädigungszahlungen

Flugzeug beim Start
refund.me fordert besseren Insolvenzschutz für alle Flugpassagiere. (Foto: © swisshippo/fotolia)
Air Berlin fliegt weiter und lockt mit günstigen Angeboten. Die Auszahlung von Entschädigungen wird aber gestoppt, wie die Fluglinie mitteilt. Passagiere, die bereits Ansprüche geltend gemacht haben oder dies noch vorhaben, haben das Nachsehen – zumindest vorerst.
Dienstag, 22.08.2017, 09:39 Uhr, Autor: Markus Jergler

Für den Fall, dass Air Berlin nicht zerschlagen, sondern übernommen wird, empfiehlt refund.me, nicht auf Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 zu verzichten und diese weiterhin anzumelden. Eine Betriebsübernahme bedeutet auch die Übernahme aller eingegangenen Pflichten und Verträge des übernommenen Unternehmens.

Insolvenzschutz für Flugreisende gefordert
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus der EU Fluggastrechteverordnung in Deutschland nach drei Jahren zum Jahresende. „Solange der Flugbetrieb weiterläuft, stehen den Passagieren alle üblichen Rechte zu“, sagt Sandra Rosenberg, COO von refund.me. Der globale Dienstleister unterstützt Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen. „Leider wird es schwierig, in der aktuellen Situation diese Rechte durchzusetzen. Deshalb fordern wir grundsätzlich Insolvenzschutz für alle Flugreisenden.“

Ansprüche geltend machen
Sofern eine Rettung von Air Berlin nicht kurzfristig gelingt und das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen anspruchsberechtigte Passagiere ihre Forderungen innerhalb einer dann festgelegten Frist zur Insolvenztabelle anmelden. Die frühere Geltendmachung gegenüber Air Berlin reicht dafür nicht aus. Als Insolvenzforderungen kommen alle Ansprüche aufgrund von Flugstörungen in Betracht, die sich vor der Insolvenzanmeldung ereignet haben. Dazu gehören bereits eingereichte, aber noch nicht beschiedene Ansprüche, bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Ansprüche sowie Neuanmeldungen für zurückliegende Flugstörungen. Im Insolvenzverfahren wird die Anspruchsberechtigung geprüft. (ots/MJ)

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