Der DRV-Präsident zur Situation in der Reisebranche
Der DRV-Präsident Norbert Fiebig gibt Antworten auf die Frage nach den Umsatzeinbußen in der Reisewirtschaft und der dramatischen Lage für Reiseveranstalter und Reisebüros. Darüber hinaus erläutert er, welche Maßnahmen der DRV von der Politik fordert.
Wie dramatisch ist die Lage für Reisebüros und Reiseveranstalter?
„Die Reisewirtschaft befindet sich aufgrund der Coronavirus-Epidemie in einer sehr angespannten, existenzbedrohenden Situation, die im übrigen nicht durch das unternehmerische Handeln und unternehmerische Entscheidungen beeinflusst werden kann. Und klar ist: Ohne staatliche Unterstützung werden wir die touristische Infrastruktur nicht dauerhaft aufrecht erhalten können.
Daher begrüßen wir als Branche sehr die schnelle Umsetzung der Bundesregierung, was die geforderten Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld angeht, aber auch bei der Inanspruchnahme von notwendigen Überbrückungskrediten durch die KfW.
Da muss alerdings noch etwas nachjustiert werden. Es kann nicht sein, dass die KfW-Kredite an den Hausbanken scheitern, die in klassischer Weise 20 Prozent des Risikos tragen müssen. Das ist das, was wir von unseren Mitgliedern im Moment hören. Da hakt es und das muss unbedingt bereinigt werden. Und klar ist auch: Der Branche bleibt nicht viel Zeit.
Durch die vom Auswärtigen Amt ausgesprochene weltweite Reisewarnung für alle Unternehmen der Reisewirtschaft (…) ist hier eine sehr starke Betroffenheit zu sehen: Allein für die Zeit von Mitte März bis Ende April sehen die Reiseveranstalter und Reisebüros – und das ist eher eine konservative Hochrechnung – Umsatzausfälle in Höhe von 4,8 Milliarden Euro! Das kann die Branche allein nicht verkraften. Hier sind wir auf staatliche Beihilfen in mindestens dieser Höhe angewiesen. Und das ganz schnell!“
Was fordert der DRV von der Politik?
„Wir befinden uns in einer außerordentlichen Krisensituation, so etwas haben wir 75 Jahre nicht gesehen. Daher ist die oberste Priorität der Reisewirtschaft, die Liquidität in den Unternehmen zu halten. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die Aufwendungen, die aufgrund der weltweiten Reisewarnungen erzwungenen Stornierungen entstanden sind, im Rahmen einer schnellen und ebenso unbürokratischen Beihilfe möglichst schnell auszugleichen.
Die geltenden Stornierungsregelungen im Reiserecht sind auf einen solchen weltweiten Krisenfall eindeutig nicht ausgelegt. Es kann aber nicht sein, dass die Verbraucher auf ihre Rückzahlungen zu verzichten hätten und das wollen wir in der Tat überhaupt nicht. Eine Alternative wäre allerdings, dass die Kunden einstweilen auf die Barauszahlung der berits entrichteten Reisepreise verzichten und stattdessen eine Reisegutschrift erhalten, die zum Schutz der Verbraucher mit einer staatlichen Garantie abgesichert sein muss. Hier sind übrigens unsere Nachbarländer Frankreich, Italien, Niederlande und Belgien bereits einen Schritt weiter als wir und haben entsprechende Reisegutschriften eingeführt, um die Liquidität in den Reiseunternehmen zu halten. Genau das benötigen wir in Deutschland auch schnellstmöglich, um hier auch entsprechende Rechtssicherheit zu erhalten.“