Verbraucherschutz

EU-Parlament beschließt mehr Rechte für Pauschalreisende

Am Flughafen
Das EU-Parlament hat neue Regeln beschlossen, die den Schutz von Pauschalreisenden bei Stornierungen und Rückerstattungen stärken sollen. (Foto: © 06photo/stock.adobe.com)
Die EU will Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen stärker schützen. Nun stimmte das Parlament in Straßburg für neue Regelungen. Für touristische Betriebe wie Hotels und Ferienunterkünfte könnten sich daraus indirekt Veränderungen bei Buchungen und Stornierungen ergeben.
Donnerstag, 12.03.2026, 14:13 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Das Europäische Parlament hat Regeln für mehr Schutz von Pauschalreisenden im Fall von Stornierungen und Rückerstattungen beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für eine Neuregelung, die vorab mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt worden war. Mit den Neuregelungen werden Bedingungen für eine kostenlose Stornierung erweitert. Bislang konnten Reisende nur bei außergewöhnlichen Umständen am Zielort kostenfrei zurücktreten.

Künftig gilt dies laut Mitteilung des Parlaments auch bei Ereignissen am Abreiseort oder solchen, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden werden, soll vom Einzelfall abhängig sein.

Die Richtlinie richtet sich in erster Linie zwar an Reiseveranstalter, könnte jedoch auch Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft und damit auf Teile der Hotellerie haben. So könnten kurzfristige Stornierungen zu schwankenden Auslastungen führen. 

Neue Regeln für Reisegutscheine

Neu eingeführt werden außerdem Regeln für Reisegutscheine. Diese waren während der Corona-Pandemie weit verbreitet, als Veranstalter Reisen absagten. Zwar können Gutscheine als Entschädigung angeboten werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Erstattung verlangen.

Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein, und nicht eingelöste oder abgelaufene Gutscheine müssen erstattet werden.

Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, müssen auch die Mitgliedstaaten die Einigung noch formal annehmen. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.

(dpa/SAKL)

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