Kabinettsbeschluss

Geplante Aufstockung der Mittel für die Deutsche Zentrale für Tourismus

Porträt von Sören Hartmann
Sören Hartmann begrüßt als Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft den Kabinettsbeschluss. (Foto: © DER Touristik)
40,6 Millionen Euro sollen die Mittel für die DZT und damit für das Auslandsmarketing rund ums Reiseziel Deutschland im kommenden Jahr betragen. Das sieht der am 30. Juli 2025 vom Kabinett beschlossene Etatentwurf für den Bundeshaushalt vor.  
Donnerstag, 31.07.2025, 08:04 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

„Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung die Zuwendungen an die DZT stabil halten und sogar leicht aufstocken will“, so der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) Sören Hartmann. 2025 liegen die DZT-Mittel derzeit bei 39,9 Millionen Euro. 

Planungssicherheit

„Die für 2026 geplanten knapp 40,6 Millionen Euro geben der DZT und insbesondere ihren Auslandsbüros notwendige Planungssicherheit“, erklärt Hartmann. „Sie sind aber auch ein wichtiges Signal an unsere Branche, dass die Bundesregierung die Relevanz des Tourismus vor Augen hat und in diesen Wirtschafts- und gesellschaftlichen Faktor investiert.“

Er erläutert, dass Privat- und Geschäftsreisen ausländischer Gäste einen wichtigen Teil zur Wirtschaftskraft der Tourismus-Branche und Unternehmen beitragen würden – von Hotels und Restaurants bis hin zu Messen und zum Einzelhandel. 

Reiseziel Deutschland

Deutschland ist aktuell weltweit unter den Top Ten der weltweiten Reiseziele internationaler Gäste. Die Zahlen seien laut Hartmann jedoch keine Selbstläufer: Das Reiseziel Deutschland stehe im harten Wettbewerb mit vielen anderen Destinationen um internationale Gäste.

Die Marketingarbeit der DZT rund um den Globus sei deshalb sehr wichtig für das Reiseland Deutschland. Jeder zusätzliche Euro könne dabei helfen, wenn es darum geht, um ausländische Gäste zu werben und sie von einer Reise nach Deutschland zu überzeugen. Wichtig sei deshalb, dass die geplanten Finanzmittel nun auch in den weiteren Haushaltsberatungen in Bundestag und Bundesrat beibehalten und beschlossen werden.

(BTW/SAHO)

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