Sicherheit

Kreuzfahrtverband beschließt Corona-Testpflicht

Ein Kreuzfahrtschiff
Wie der Kreuzfahrtverband mitteilte, müssen sich alle Gäste und Crewmitglieder ab sofort auf den Schiffen zwangstesten lassen. (©Mariusz Blach/stock-adobe.com)
Als erster und einziger Sektor der Tourismusbranche hat der Verband der Kreuzfahrtindustrie eine Covid-19-Testpflicht für sämtliche Gäste und Crewmitglieder angeordnet.
Donnerstag, 08.10.2020, 09:33 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Kreuzfahrtbranche hat eine Corona-Testpflicht für sämtliche Gäste und Crewmitglieder an Bord der Schiffe beschlossen. „Nur mit einem negativen Testergebnis wird der Zugang zum Schiff gewährt“, teilte die Cruise Lines International Association (Clia), der größte Verband der Kreuzfahrtindustrie, dieser Tage mit. An diese globale Testpflicht sollen sich alle Clia-Mitgliedsreedereien ab sofort halten. Den Angaben zufolge repräsentieren sie 95 Prozent der Kreuzfahrtkapazitäten weltweit. Die Branche sei damit „der erste und bislang einzige Sektor innerhalb der Tourismusbranche, der konsequent verpflichtende Tests auf das Coronavirus für alle Reisenden und Angestellten einführt“. Die Pflicht gelte für Schiffe ab 250 Passagieren. Wann und wie Mitarbeiter und Gäste auf das neuartige Coronavirus getestet werden, dürften die Reedereien selbst entscheiden.

Strenge Corona-Regeln an Bord der Schiffe

Die Testpflicht sei ein wichtiger Baustein, um den Kreuzfahrtbetrieb wieder sicher hochfahren zu können, ließ Clia-Deutschland-Direktor Helge Grammerstorf dazu verlauten. Clia-Angaben zufolge hängen in Deutschland 48.000 Arbeitsplätze an der Kreuzfahrtbranche. Die Wertschöpfung durch die Branche habe 6,6 Milliarden Euro betragen. Die Kreuzfahrtbranche war nach monatelanger Zwangspause im Juli wieder langsam gestartet und hatte zunächst Kurzreisen ohne Landgang angeboten. Mittlerweile dürfen die Passagiere teilweise auch wieder das Schiff für Ausflüge verlassen. Seit der Wiederaufnahme der Kreuzfahrten gelten auch an Bord der Schiffe strenge Corona-Regeln. So gibt es Temperaturmessungen, Wegeleitsysteme an Bord, beschränkte Kapazitäten für Restaurants, Bars und Theater auf dem Schiff, Maskenpflicht in Fahrstühlen, Treppenhäusern und Kabinenfluren sowie eine geringere Auslastung als im Normalbetrieb. (lno/TH)

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